Im Januar 2021 sprach Michael Ballweg auf dem Schorndorfer Marktplatz bei einer Querdenken-Demo vor annähernd 500 Leuten. Im Juni 2022 wurde er in Untersuchungshaft genommen – der Vorwurf: Veruntreuung von Spendengeldern.
Dass dieser völlig haltlos war, habe nun auch das Landgericht Stuttgart festgestellt, legt Ballwegs Anwalt Christian Moser, in „Tichys Einblick“ dar. Das Gericht werde demnach die Hauptverhandlung erst gar nicht eröffnen, weil die Staatsanwaltschaft nicht nur fehlerhaft gearbeitet habe, sondern die ganze Angelegenheit von vornherein auf Unterstellungen basiert habe.
Ballweg habe nämlich die ihm überwiesenen Spenden gar nicht veruntreuen können. „Querdenken“ sei keine Organisation mit eigenem Konto, von dem er sich privat etwas hätte abzweigen können. „Querdenken“ sei vielmehr „ein Tätigkeitsfeld der Privatperson Ballweg“. Und somit dürfe er über die Zuwendungen, die auf seinem Privatkonto eingingen, jederzeit frei verfügen.
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