Der Fall eines 61-Jährigen aus dem Rems-Murr-Kreis vor dem Landgericht Stuttgart endete vorige Woche mit der Einstellung des Verfahrens. Ihm war wegen eines Kommentars auf Facebook Volksverhetzung vorgeworfen worden. Sein Rechtsanwalt, Dirk Sattelmaier, sprach der Richterin ein großes Kompliment aus: „Sie war bestens im Bilde“, sprich: Sie habe alle einschlägigen Urteile, die solche Fälle betreffen, gekannt.
Aus seinen Erfahrungen heraus sei das nicht selbstverständlich. Oft erlebe er, dass Richter wichtige Unterlagen nicht zur Hand, geschweige denn gelesen hätten. „Ich helfe da dann gern aus“, sagt Sattelmaier in einem Video, in dem er von diesem Fall berichtet. So besteht er auch darauf, den Paragraphen 130, Absatz 3 Strafgesetzbuch, der diese Volksverhetzung definiert, genau anzuschauen.
Der Angeklagte hatte während der Corona-Pandemie den Artikel einer Stuttgarter Zeitung über Zugangsbeschränkungen für ungeimpften Personen zu Restaurants und Cafés in Griechenland auf Facebook mit den Worten kommentiert: „… als nächstes dann Armbinde und Lager, so hat es vor 80 Jahren bei uns angefangen, schon vergessen???…“
„Landgericht: Es war keine Volksverhetzung“ weiterlesen