Zum „Geburtstag“ des Grundgesetzes am 23. Mai haben Schorndorfer SchülerInnen Kunstwerke angefertigt, die sich mit dem Thema Grund- und Menschenrechte auseinandersetzen. Bis 31. Mai sind sie im Foyer des Rathauses ausgestellt.
Die Jugendlichen folgten damit dem Aufruf von Bundespräsident Steinmeier, den „Ehrentag“ zu würdigen, mit dessen Ablauf anno 1949 das Grundgesetz um Mitternacht in Kraft trat. Es war ein vorläufiges Konstrukt, weil die DDR-Gebiete damals noch nicht dazugehörten.
Der Artikel 146 des Grundgesetztes sah deshalb seine eigene Selbstabschaffung vor – und tut es immer noch, nämlich „an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.
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