Kurzmeldung«
Gegen den Beschluss des Gemeinderats, der das Bürgerbegehren zum Museumsstandort für nicht zulässig erklärt, haben die Initiatoren der Aktion, Winfried Kübler und Manfred Bantel, fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Da es sich „ohne Zweifel“ um ein „kassierendes Bürgerbegehren“ handele, weil es eine Maßnahme verhindern will (den Umzug des Museums), sei ein Kostendeckungsvorschlag nicht nötig, schreiben sie in ihrem Brief an den Oberbürgermeister. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs dazu sei „gut etabliert“.
Ganz abgesehen davon wäre ein solcher Deckungsvorschlag gar nicht möglich gewesen, weil seitens der Verwaltung präzise Angaben über die Kosten fehlten: „Zu Vieles hielt sich im Ungefähren.“
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