Gedenktag«
Heute vor 78 Jahren, am 22. April 1948, beschloss der Landtag in Stuttgart das Gesetz „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden“.
Es diente kurz darauf als Vorlage für Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Initiatorin war Anna Haag aus Althütte. Die überzeugte Pazifistin hatte gute Gründe. Damals, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, sah sie in den Lazaretten „Menschenwracks“, die „lebendig begraben sind“, da sie nur noch „Überbleibsel junger, schöner Menschen“ waren: „ohne Gesichter, ohne Rücken“ oder „menschliche Rümpfe ohne Arme und ohne Beine“. Dies alles „mit dem lebendigen Bewusstsein, das sie zwingt, in jeder Minute ihre Qual wahrnehmen zu können“.
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