Kurzmeldung«
„Das in Schorndorf anhängige Bürgerbegehren, bei dem es sich um ein ausschließlich kassatorisches Bürgerbegehren handelt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zulässig“, schreibt der Politikwissenschaftler Dr. Edgar Wunder in einem Brief an OB Hornikel.
Er ist der Landesvorsitzende des Fachverbands „Mehr Demokratie“, welcher seit über 20 Jahren unparteiisch in Sachen Bürgerbegehren berät – sowohl Kommunen als auch Bürgerinitiativen.
Über die Presse ist er auf den Schorndorfer Fall aufmerksam geworden. Er informierte nun die hiesige Verwaltung darüber, dass „nach unserer gründlichen Prüfung“, das Bürgerbegehen zum Verbleib des Museums am Kirchplatz „rechtlich zwingend zuzulassen“ sei, „eine andere Entscheidung wäre rechtswidrig“.
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