Ankündigung«
Übermorgen, am Donnerstag, 18. Juli, konstituiert sich der neugewählte Gemeinderat. Alle seine Mitglieder geloben dann die „gewissenhafte Erfüllung“ ihrer Pflichten, wozu vorrangig das Wohl der Stadt und all ihrer Einwohner zählt. Die Geschäftsordnung schreibt ihnen unter § 5 vor: StadträtInnen „müssen ihre Tätigkeit uneigennützig und verantwortungsbewusst ausüben“.
Sie sollen vor allem kontrollieren, dass ihre gemeinsam gefassten Beschlüsse von der Verwaltung auch so umgesetzt werden. Zudem besteht ihre Aufgabe darin, dass sie „beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister“ sorgen. So fordert es die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.
Ebenso steht dort: „Stadträte entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheiten beschränkt werden, sind sie nicht gebunden.“
Die Sitzung im Großen Sitzungssaal des Rathauses ist öffentlich und beginnt um 20.30 Uhr.