Gewissenhaft für das Wohl der Einwohner

An­kün­di­gung«
Über­mor­gen, am Don­ners­tag, 18. Juli, kon­sti­tu­iert sich der neu­ge­wählte Ge­mein­de­rat. Alle seine Mit­glie­der ge­lo­ben dann die „ge­wis­sen­hafte Er­fül­lung“ ih­rer Pflich­ten, wozu vor­ran­gig das Wohl der Stadt und all ih­rer Ein­woh­ner zählt. Die Ge­schäfts­ord­nung schreibt ih­nen un­ter § 5 vor: Stadt­rä­tIn­nen „müs­sen ihre Tä­tig­keit un­ei­gen­nüt­zig und ver­ant­wor­tungs­be­wusst aus­üben“.

Sie sol­len vor al­lem kon­trol­lie­ren, dass ihre ge­mein­sam ge­fass­ten Be­schlüsse von der Ver­wal­tung auch so um­ge­setzt wer­den. Zu­dem be­steht ihre Auf­gabe darin, dass sie „beim Auf­tre­ten von Miss­stän­den in der Ge­mein­de­ver­wal­tung für de­ren Be­sei­ti­gung durch den Bür­ger­meis­ter“ sor­gen. So for­dert es die Ge­mein­de­ord­nung für Ba­den-Würt­tem­berg.

Ebenso steht dort: „Stadt­räte ent­schei­den im Rah­men der Ge­setze nach ih­rer freien, nur durch das öf­fent­li­che Wohl be­stimm­ten Über­zeu­gung. An Ver­pflich­tun­gen und Auf­träge, durch die diese Frei­hei­ten be­schränkt wer­den, sind sie nicht ge­bun­den.“

Die Sit­zung im Gro­ßen Sit­zungs­saal des Rat­hau­ses ist öf­fent­lich und be­ginnt um 20.30 Uhr.

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