Insgesamt 125 Personen waren in Schorndorf dem Aufruf gefolgt, sich für ein Schöffenamt am hiesigen Amtsgericht zu bewerben: 65 Frauen und 60 Männer. Der Gemeinderat wählte von ihnen 23 Namen aus, die er in seiner jüngsten Sitzung formal als Vorschlag beschloss. Diese Liste muss bis spätestens 4. August beim hiesigen Amtsgericht abgegeben werden.
Dort werden dann von einem eigens gebildeten Gremium – bestehend aus einem Amtsrichter, einem Verwaltungsbeamten und zehn Vertrauenspersonen – jene 6 Hauptschöffen (neben 6 Hilfsschöffen) ausgewählt, die ab 2024 für 5 Jahre in Gerichtsverhandlungen neben dem Richter oder der Richterin sitzen werden.
Hinzu kommt, dass Schorndorf nicht die einzige Kommune ist, die eine solche Vorschlagsliste abgibt. Denn 8 weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts erstellen ebenfalls eine solche. Der Bezirk erstreckt sich von Remshalden über Kaisersbach bis Alfdorf und Plüderhausen.
Eine Woche lang muss die Vorschlagsliste für alle einsehbar im Rathaus ausliegen. Diese Frist begann am Dienstag und endet am kommenden Montag, 5. Juni, abends. In der Samstagsausgabe der Lokalzeitung vom 27. Mai war per öffentlicher Bekanntmachung darauf hingewiesen worden.
Wer Einspruch gegen diese Auswahl erheben will, kann diesen direkt im Rathaus schriftlich abgeben. Entschieden wird darüber dann direkt im Amtsgericht. Die reine Namensliste (ohne Angabe von Beruf und Alter) ist auch im Beschlussprotokoll der Gemeinderatssitzung (Tagesordnungspunkt 6) online nachzulesen.