Gemeinderat schlägt 23 SchöffInnen vor

Ins­ge­samt 125 Per­so­nen wa­ren in Schorn­dorf dem Auf­ruf ge­folgt, sich für ein Schöf­fen­amt am hie­si­gen Amts­ge­richt zu be­wer­ben: 65 Frauen und 60 Män­ner. Der Ge­mein­de­rat wählte von ih­nen 23 Na­men aus, die er in sei­ner jüngs­ten Sit­zung for­mal als Vor­schlag be­schloss. Diese Liste muss bis spä­tes­tens 4. Au­gust beim hie­si­gen Amts­ge­richt ab­ge­ge­ben wer­den.

Dort wer­den dann von ei­nem ei­gens ge­bil­de­ten Gre­mium – be­stehend aus ei­nem Amts­rich­ter, ei­nem Ver­wal­tungs­be­am­ten und zehn Ver­trau­ens­per­so­nen – jene 6 Haupt­schöf­fen (ne­ben 6 Hilfs­schöf­fen) aus­ge­wählt, die ab 2024 für 5 Jahre in Ge­richts­ver­hand­lun­gen ne­ben dem Rich­ter oder der Rich­te­rin sit­zen wer­den.

Hinzu kommt, dass Schorn­dorf nicht die ein­zige Kom­mune ist, die eine sol­che Vor­schlags­liste ab­gibt. Denn 8 wei­tere Ge­mein­den im Zu­stän­dig­keits­be­reich des Amts­ge­richts er­stel­len eben­falls eine sol­che. Der Be­zirk er­streckt sich von Rems­hal­den über Kai­sers­bach bis Alf­dorf und Plü­der­hau­sen.

Eine Wo­che lang muss die Vor­schlags­liste für alle ein­seh­bar im Rat­haus aus­lie­gen. Diese Frist be­gann am Diens­tag und en­det am kom­men­den Mon­tag, 5. Juni, abends. In der Sams­tags­aus­gabe der Lo­kal­zei­tung vom 27. Mai war per öf­fent­li­cher Be­kannt­ma­chung dar­auf hin­ge­wie­sen wor­den.

Wer Ein­spruch ge­gen diese Aus­wahl er­he­ben will, kann die­sen di­rekt im Rat­haus schrift­lich ab­ge­ben. Ent­schie­den wird dar­über dann di­rekt im Amts­ge­richt. Die reine Na­mens­liste (ohne An­gabe von Be­ruf und Al­ter) ist auch im Be­schluss­pro­to­koll der Ge­mein­de­rats­sit­zung (Ta­ges­ord­nungs­punkt 6) on­line nach­zu­le­sen.

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