Schon in der Märzrevolution 1848 gab es Frauen, die sich für die Rechte ihrer Geschlechtsgenossinnen einsetzten. Eine herausragende unter ihnen ist Louise Otto, die 1819 als vierte Tochter des Gerichtsdirektors Fürchtegott Wilhelm Otto und seiner Ehefrau Charlotte in Meißen geboren wurde. Ihr Vater war zeitweise auch Senator dieser Stadt. Auf den zweifelhaften Ruhm, dass ein Gesetz nach ihr benannt wurde, hätte Louise Otto sicherlich gern verzichtet.
Im Alter von 30 Jahren gründete sie 1849 die „Frauen-Zeitung“ und war somit Herausgeberin der ersten deutschen Publikation dieser Art. Ihr Engagement missfiel den herrschenden Politikern, die daraufhin die Zensurbehörde einschalteten. Im Jahr 1850 wurde dann das sächsische Pressegesetz um einen Paragraphen erweitert, der es Frauen untersagte, eine Zeitung herauszugeben. Da Louise Otto die einzige Frau in ganz Sachsen war, auf die das zutraf, ging dieses Gesetz als „Lex Otto“ in die Geschichte ein.
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