Kommentar
Es ist ja schon eigenartig: Bei einem Bürgerentscheid gibt es ein so genanntes Quorum. Das bedeutet, wenn sich nicht mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten für die betreffende Sache ausgesprochen haben, wird sie nicht umgesetzt. Bei einer OB-Wahl ist das anders. Da kann ein Bewerber mit deutlich weniger Stimmen ins Amt kommen.
Hier scheinen noch Reste obrigkeitsstaatlichen Denkens vorzuherrschen. Nämlich, dass, wenn ein Thema aus der Bevölkerung kommt, man extra Schranken einbauen muss. Gerade so, als ob man dem Volk an sich nicht traut. Während man einem einzelnen Menschen, der sich um die Führungsposition in der Stadtverwaltung bewirbt, automatisch unterstellt, dass er – möglicherweise von Gottes Gnaden – schon der Richtige sein wird.
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