Gleiches Recht für alle

Kom­men­tar
Es ist ja schon ei­gen­ar­tig: Bei ei­nem Bür­ger­ent­scheid gibt es ein so ge­nann­tes Quo­rum. Das be­deu­tet, wenn sich nicht min­des­tens 20 Pro­zent der Wahl­be­rech­tig­ten für die be­tref­fende Sa­che aus­ge­spro­chen ha­ben, wird sie nicht um­ge­setzt. Bei ei­ner OB-Wahl ist das an­ders. Da kann ein Be­wer­ber mit deut­lich we­ni­ger Stim­men ins Amt kom­men.

Hier schei­nen noch Reste ob­rig­keits­staat­li­chen Den­kens vor­zu­herr­schen. Näm­lich, dass, wenn ein Thema aus der Be­völ­ke­rung kommt, man ex­tra Schran­ken ein­bauen muss. Ge­rade so, als ob man dem Volk an sich nicht traut. Wäh­rend man ei­nem ein­zel­nen Men­schen, der sich um die Füh­rungs­po­si­tion in der Stadt­ver­wal­tung be­wirbt, au­to­ma­tisch un­ter­stellt, dass er – mög­li­cher­weise von Got­tes Gna­den – schon der Rich­tige sein wird.

Die­ses Miss­trauen ge­gen­über der Be­völ­ke­rung ist ei­ner ech­ten De­mo­kra­tie nicht an­ge­mes­sen. Wie oft wird be­tont, dass das Volk „der Sou­ve­rän“ ist?! Die­ses Volk be­steht kei­nes­wegs aus lau­ter Dep­pen. Im­mer­hin ist der all­ge­meine Bil­dungs­stand in den letz­ten 100 Jah­ren deut­lich ge­stie­gen, wie der Sta­tis­tik über Ab­itu­ri­en­tIn­nen und Uni­ver­si­täts-Ab­schlüs­sen zu ent­neh­men ist.

Also glei­ches Recht für alle: ent­we­der kein Quo­rum bei Bür­ger­ent­schei­den oder ein Quo­rum auch bei OB-Wah­len. Als Kom­pro­miss könnte man OB-Be­wer­be­rIn­nen, die die­ses Quo­rum nicht er­rei­chen, als eine Art Amts­ver­we­ser ein­set­zen. So dass sie nicht für die ge­samte Wahl­pe­ri­ode von 8 Jah­ren ge­wählt wer­den, son­dern nur für ein oder zwei Jahre, und da­nach gibt es eine Neu­wahl.

Als Al­ter­na­tive zum Quo­rum eine Wahl­pflicht ein­zu­füh­ren, würde Zwang be­deu­ten, und der hat noch nie freie Ent­schei­dun­gen ge­för­dert. Ebenso we­nig ziel­füh­rend wäre an­de­rer­seits die Idee, dass Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler, wenn sie ihre Stimme ab­ge­ben, gra­tis eine Brat­wurst be­kom­men.

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