Kommentar«
Amtsgerichtsleiterin Doris Greiner möchte uns die Namen der jüngst gewählten SchöffInnen nicht verraten. Ihre Begründung: Sie habe sich bei anderen Gerichten rückversichert, dass dies dort ebenso gehalten werde. Zudem stehe in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Wahl nicht, dass sie dazu verpflichtet sei.
Explizit untersagt sei die Veröffentlichung allerdings auch nicht, erklärt die Richterin auf telefonische Anfrage hin. Und: Wenn sie von ihrer vorgesetzten Stelle dazu aufgefordert würde, wäre sie zur Herausgabe der Namen bereit.
Als juristischer Laiin fragt man sich, wie es sein kann, dass die Empfehlungsliste des Gemeinderats für jedermann zur Einsicht im Rathaus auslag – sogar mit Angabe von Geburtsjahr und Beruf der KandidatInnen. Aber nun sollen die Namen jener Personen, die gewählt wurden, dieses öffentliche Amt zu bekleiden und „im Namen des Volkes“ Urteile fällen, unter Verschluss gehalten werden?
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