Nachdem Adolf Hitler vor knapp 90 Jahren zum Reichskanzler ernannt worden war (der 30. Januar 1933 ist als Tag der „Machtergreifung“ in die Geschichte eingegangen), gab es in ganz Deutschland Demonstrationen. Auch in Schorndorf versammelten sich spontan 50 Kommunisten am 2. Februar vor dem Rathaus und zogen dann singend zum Augustenplatz, wie Barbara Hammerschmitt in ihrer Dissertation „Schorndorf in der Zeit des Nationalsozialismus“ beschreibt. Drei Tage darauf, am 5. Februar, erfolgte eine weitere, „gemeinsame Protestveranstaltung von Gewerkschaften, Kommunisten und Sozialdemokraten“. Dabei fanden sich laut Bericht des damaligen Polizeikommissars Staiger sogar 500 Personen auf dem Marktplatz ein, „hinzu kommen noch 500 Zuhörer, so daß sich nach meiner Schätzung etwa 1.000 Personen vor dem Rathaus befunden haben.“
Barbara Hammerschmitts Forschungen sind in den Heimatblättern (Nr. 15) nachzulesen. So erfahren wir dort, der NSDAP-Ortsgruppenleiter Schaufler habe sich anschließend beschwert, dass die Polizei eine „Verhöhnung“ des Reichskanzlers in ihren Gesängen nicht unterbunden habe. Bürgermeister Raible entgegnete ihm: „Am Sonntag, den 5. Februar ds. Js., bestand vollständige Versammlungsfreiheit. Der Aufmarsch war weder anzeige- noch genehmigungspflichtig.“ Eine anderslautende, am 4. Februar ergangene Verordnung des Reichspräsidenten „zum Schutze des deutschen Volkes“ sei im Reichsgesetzblatt erst am 6. Februar veröffentlicht worden, und dann am 9. Februar 1933 beim Bürgermeisteramt in Schorndorf eingegangen.
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