500 Demonstranten am Rathaus anno 1933

Nach­dem Adolf Hit­ler vor knapp 90 Jah­ren zum Reichs­kanz­ler er­nannt wor­den war (der 30. Ja­nuar 1933 ist als Tag der „Macht­er­grei­fung“ in die Ge­schichte ein­ge­gan­gen), gab es in ganz Deutsch­land De­mons­tra­tio­nen. Auch in Schorn­dorf ver­sam­mel­ten sich spon­tan 50 Kom­mu­nis­ten am 2. Fe­bruar vor dem Rat­haus und zo­gen dann sin­gend zum Au­gus­ten­platz, wie Bar­bara Ham­mer­schmitt in ih­rer Dis­ser­ta­tion „Schorn­dorf in der Zeit des Na­tio­nal­so­zia­lis­mus“ be­schreibt. Drei Tage dar­auf, am 5. Fe­bruar, er­folgte eine wei­tere, „ge­mein­same Pro­test­ver­an­stal­tung von Ge­werk­schaf­ten, Kom­mu­nis­ten und So­zi­al­de­mo­kra­ten“. Da­bei fan­den sich laut Be­richt des da­ma­li­gen Po­li­zei­kom­mis­sars Staiger so­gar 500 Per­so­nen auf dem Markt­platz ein, „hinzu kom­men noch 500 Zu­hö­rer, so daß sich nach mei­ner Schät­zung etwa 1.000 Per­so­nen vor dem Rat­haus be­fun­den ha­ben.“

Bar­bara Ham­mer­schmitts For­schun­gen sind in den Hei­mat­blät­tern (Nr. 15) nach­zu­le­sen. So er­fah­ren wir dort, der NSDAP-Orts­grup­pen­lei­ter Schauf­ler habe sich an­schlie­ßend be­schwert, dass die Po­li­zei eine „Ver­höh­nung“ des Reichs­kanz­lers in ih­ren Ge­sän­gen nicht un­ter­bun­den habe. Bür­ger­meis­ter Rai­ble ent­geg­nete ihm: „Am Sonn­tag, den 5. Fe­bruar ds. Js., be­stand voll­stän­dige Ver­samm­lungs­frei­heit. Der Auf­marsch war we­der an­zeige- noch ge­neh­mi­gungs­pflich­tig.“ Eine an­ders­lau­tende, am 4. Fe­bruar er­gan­gene Ver­ord­nung des Reichs­prä­si­den­ten „zum Schutze des deut­schen Vol­kes“ sei im Reichs­ge­setz­blatt erst am 6. Fe­bruar ver­öf­fent­licht wor­den, und dann am 9. Fe­bruar 1933 beim Bür­ger­meis­ter­amt in Schorn­dorf ein­ge­gan­gen.

Zwar be­dau­erte Rai­ble „leb­haft“, dass auf der Rat­haus­treppe „ohne Wis­sen und wi­der Er­war­ten der Po­li­zei auch Kom­mu­nis­ten sich auf­ge­stellt ha­ben.“ Dies sei je­doch nicht der Po­li­zei an­zu­krei­den, son­dern daran sei „der Man­gel der Ge­setz­ge­bung schuld“, wenn­gleich auch der In­halt des­sen, was je­ner Red­ner von sich gab, „kei­nes­wegs zu be­an­stan­den“ ge­we­sen sei. Gleich­wohl sei zu sei­ner „gro­ßen Be­frie­di­gung“ un­längst „von oben mit star­ker Hand ein­ge­grif­fen“ wor­den, wo­durch „der Wie­der­ho­lung der­ar­ti­ger Vor­gänge ein für alle Mal vor­ge­beugt“ werde.

Bar­bara Ham­mer­schmitt schließt dar­aus, dass Rai­ble zwar die ört­li­che Po­li­zei vor den An­schul­di­gun­gen Schauf­lers in Schutz nahm, gleich­zei­tige „je­doch auch seine Loya­li­tät ge­gen­über der neuen Re­gie­rung be­kun­dete, de­ren Maß­nah­men, vor al­lem ge­gen die Kom­mu­nis­ten, er ent­schie­den be­grüßte“. Der Orts­grup­pen­lei­ter ließ üb­ri­gens nicht lo­cker und er­wirkte schließ­lich im Juli 1935, dass der da­mals 49-jäh­rige Po­li­zei­kom­mis­sar Staiger „we­gen Ver­dachts auf Amts­un­ter­schla­gung und der ver­such­ten Ak­ten­be­sei­ti­gung“ vor­läu­fig sei­nes Diens­tes ent­ho­ben und sein Ge­halt um die Hälfte ge­kürzt wurde. Nach­dem ihn das Schöf­fen­ge­richt Bad Cannstatt im De­zem­ber 1935 von die­sem Vor­wurf frei­ge­spro­chen hatte, wurde er zwar nicht wie­der in sein Amt ein­ge­setzt, doch wur­den ihm die vol­len Ru­he­stands­be­züge zu­ge­spro­chen, so dass die Stadt die zu­vor ein­be­hal­tene Hälfte sei­nes Ge­halts nach­zah­len musste.

Nach Er­kennt­nis von Bar­bara Ham­mer­schmitt wa­ren „die Tech­ni­ken der Na­tio­nal­so­zia­lis­ten, ihre Geg­ner aus den Äm­tern zu ver­trei­ben und bei der Be­völ­ke­rung zu dis­kre­di­tie­ren“ viel­fäl­tig, zu de­nen un­ter an­de­rem „Ein­schüch­te­run­gen und Ver­leum­dun­gen“ zähl­ten.

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