Wie das „Schorndorfer Online-Blatt“ bereits vor drei Monaten entdeckt hat: Die Abstimmung des Gemeinderats am 17. November bezüglich Zuschuss für den Kunstverein war rechtswidrig. Das ist jetzt amtlich. Grünen-Stadtrat Ulrich Kost hätte daran nicht teilnehmen dürfen, da er als „vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied“ des Kunstvereins in dieser Sache befangen ist.
Der Tatbestand der Befangenheit ist in der Gemeindeordnung unter Paragraph 18 klar definiert: Ein Stadtrat darf weder an der Beratung teilnehmen, noch an der Abstimmung, wenn die entsprechende Angelegenheit „ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil bringen kann“. Dabei gilt ein Verein als „juristische Person“, und er im Vorstand als „Mitglied eines Organs einer juristischen Person“, sprich: dem Verein, der somit den Vorteil erlangt.
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