Mehr „Erfrischungsgeld“ für WahlhelferInnen

An­kün­di­gung«
Bei der Bun­des­tags­wahl am 23. Fe­bruar zahlt die Bun­des­re­gie­rung al­len Wahl­hel­fe­rIn­nen pau­schal ein „Er­fri­schungs­geld“ von 25 Euro für de­ren Ver­pfle­gung wäh­rend ih­res Ein­sat­zes. Wahl­vor­stände und de­ren Vize be­kom­men 35 Euro.

Die Schorn­dor­fer Stadt­ver­wal­tung möchte diese Ent­loh­nung auf 70 Euro an­he­ben. Der „Dif­fe­renz­be­trag“ führe da­durch zu „frei­wil­li­gen Aus­ga­ben“ von „ge­schätzt“ 7.000 Euro.

Im Ver­wal­tungs- und So­zi­al­aus­schuss wird die­ser Vor­schlag am kom­men­den Don­ners­tag, 30. Ja­nuar, un­ter Punkt 3 der Ta­ges­ord­nung, vor­be­ra­ten. Die Ent­schei­dung fällt der Ge­mein­de­rat schließ­lich am 13. Fe­bruar.

Laut Sit­zungs­vor­lage las­sen sich zwei Drit­tel der rund 300 Wahl­hel­fe­rIn­nen, weil sie städ­ti­sche An­ge­stellte sind, ih­ren Ein­satz als Ar­beits­zeit ver­rech­nen. Die Pres­se­stelle im Rat­haus prä­zi­sierte auf un­sere Nach­frage hin, dass es 266 an der Zahl sind, und sie bei die­ser Op­tion kei­nen An­spruch auf Ent­loh­nung ha­ben.

Die rest­li­chen 90 Per­so­nen seien Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die „teil­weise schon mehr­fach ge­hol­fen“ und sich wie­der dazu be­reit­erklärt hät­ten.

Bei der EU- und Kom­mu­nal­wahl 2024 war das hö­here Ent­gelt be­reits be­zahlt wor­den, das sich an der städ­ti­schen „Sat­zung über die Ent­schä­di­gung für eh­ren­amt­li­che Tä­tig­keit“ ori­en­tiert. Dort ist un­ter an­de­rem auch die „Auf­wands­ent­schä­di­gung“ für Stadt­räte (mo­nat­lich 160 Euro, pro Sit­zung 50 Euro) ge­re­gelt.

Die Ver­gü­tung von Wahl­hel­fe­rIn­nen weist deutsch­land­weit eine große Spanne auf: So gibt es im Land Bran­den­burg bei Kom­mu­nal­wah­len le­dig­lich 15 Euro, wäh­rend es in Ber­lin bis zu 120 Euro sein kön­nen.

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