Ankündigung«
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar zahlt die Bundesregierung allen WahlhelferInnen pauschal ein „Erfrischungsgeld“ von 25 Euro für deren Verpflegung während ihres Einsatzes. Wahlvorstände und deren Vize bekommen 35 Euro.
Die Schorndorfer Stadtverwaltung möchte diese Entlohnung auf 70 Euro anheben. Der „Differenzbetrag“ führe dadurch zu „freiwilligen Ausgaben“ von „geschätzt“ 7.000 Euro.
Im Verwaltungs- und Sozialausschuss wird dieser Vorschlag am kommenden Donnerstag, 30. Januar, unter Punkt 3 der Tagesordnung, vorberaten. Die Entscheidung fällt der Gemeinderat schließlich am 13. Februar.
Laut Sitzungsvorlage lassen sich zwei Drittel der rund 300 WahlhelferInnen, weil sie städtische Angestellte sind, ihren Einsatz als Arbeitszeit verrechnen. Die Pressestelle im Rathaus präzisierte auf unsere Nachfrage hin, dass es 266 an der Zahl sind, und sie bei dieser Option keinen Anspruch auf Entlohnung haben.
Die restlichen 90 Personen seien Bürgerinnen und Bürger, die „teilweise schon mehrfach geholfen“ und sich wieder dazu bereiterklärt hätten.
Bei der EU- und Kommunalwahl 2024 war das höhere Entgelt bereits bezahlt worden, das sich an der städtischen „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“ orientiert. Dort ist unter anderem auch die „Aufwandsentschädigung“ für Stadträte (monatlich 160 Euro, pro Sitzung 50 Euro) geregelt.
Die Vergütung von WahlhelferInnen weist deutschlandweit eine große Spanne auf: So gibt es im Land Brandenburg bei Kommunalwahlen lediglich 15 Euro, während es in Berlin bis zu 120 Euro sein können.