Kurzmeldung«
Rüdiger Schuch, der Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverbands „Diakonie“ ist nach Ansicht des Rechtsanwalts Dirk Schmitz ein „Verfassungsfeind“, weil in einem Interview angab, keine AfD-Wähler unter seinen über 600.000 MitarbeiterInnen zu dulden und diesen mit Kündigung gedroht hat.
Dies verstoße gegen Artikel 38 des Grundgesetzes: die Ausübung freier Wahlen. Sprich: „ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen“. Insofern erfülle die Drohung eindeutig den Straftatbestand der „Wählernötigung“ im Sinne von § 108 StGB, erklärt Schmitz gegenüber dem Journalisten Alexander Wallasch. Eine solche Straftat könne mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestrafte werden. Und: Bereits der Versuch ist strafbar.
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