Kurzmeldung«
Rüdiger Schuch, der Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverbands „Diakonie“ ist nach Ansicht des Rechtsanwalts Dirk Schmitz ein „Verfassungsfeind“, weil in einem Interview angab, keine AfD-Wähler unter seinen über 600.000 MitarbeiterInnen zu dulden und diesen mit Kündigung gedroht hat.
Dies verstoße gegen Artikel 38 des Grundgesetzes: die Ausübung freier Wahlen. Sprich: „ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen“. Insofern erfülle die Drohung eindeutig den Straftatbestand der „Wählernötigung“ im Sinne von § 108 StGB, erklärt Schmitz gegenüber dem Journalisten Alexander Wallasch. Eine solche Straftat könne mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestrafte werden. Und: Bereits der Versuch ist strafbar.
Daher kündigt Schmitz an: „Wenn Schuch diese Erklärung nicht unverzüglich und öffentlich zurücknimmt, werde ich bis Ende nächster Woche bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Schuch stellen.“
Im Rems-Murr-Kreis gibt es 34 Mitgliedseinrichtungen der Diakonie, darunter die Behinderteneinrichtung „Diakonie Stetten“ mit rund 4.000 Beschäftigten. In Schorndorf werden die Altenheime im Stadtkern von ihrer Unterorganisation „Die Zieglerschen“ geführt.