Diakonie-Drohung ist strafbar

Kurz­mel­dung«
Rü­di­ger Schuch, der Prä­si­dent des evan­ge­li­schen Wohl­fahrts­ver­bands „Dia­ko­nie“ ist nach An­sicht des Rechts­an­walts Dirk Schmitz ein „Ver­fas­sungs­feind“, weil in ei­nem In­ter­view an­gab, keine AfD-Wäh­ler un­ter sei­nen über 600.000 Mit­ar­bei­te­rIn­nen zu dul­den und die­sen mit Kün­di­gung ge­droht hat.

Dies ver­stoße ge­gen Ar­ti­kel 38 des Grund­ge­set­zes: die Aus­übung freier Wah­len. Sprich: „ohne Zwang oder sons­tige un­zu­läs­sige Be­ein­flus­sung von au­ßen“. In­so­fern er­fülle die Dro­hung ein­deu­tig den Straf­tat­be­stand der „Wäh­ler­nö­ti­gung“ im Sinne von § 108 StGB, er­klärt Schmitz ge­gen­über dem Jour­na­lis­ten Alex­an­der Wal­l­asch. Eine sol­che Straf­tat könne mit bis zu zehn Jah­ren Ge­fäng­nis be­strafte wer­den. Und: Be­reits der Ver­such ist straf­bar.

Da­her kün­digt Schmitz an: „Wenn Schuch diese Er­klä­rung nicht un­ver­züg­lich und öf­fent­lich zu­rück­nimmt, werde ich bis Ende nächs­ter Wo­che bei der zu­stän­di­gen Staats­an­walt­schaft Straf­an­zeige ge­gen Schuch stel­len.“

Im Rems-Murr-Kreis gibt es 34 Mit­glieds­ein­rich­tun­gen der Dia­ko­nie, dar­un­ter die Be­hin­der­ten­ein­rich­tung „Dia­ko­nie Stet­ten“ mit rund 4.000 Be­schäf­tig­ten. In Schorn­dorf wer­den die Al­ten­heime im Stadt­kern von ih­rer Un­ter­or­ga­ni­sa­tion „Die Zieg­ler­schen“ ge­führt.

OHNE MOOS NIX LOS!

Das „Schorn­dor­fer On­­line‑Blatt“ steht für un­ab­hän­gi­gen Jour­na­lis­mus.


Da­mit das so bleibt, freuen wir uns über Ihre Un­ter­stüt­zung!

Konto-In­­­ha­­­be­rin: G. Uhde

IBAN :


DE83 6005 0101 8836 5559 72

Newsletter:

schoblatt.de