Rechtswidrig

Kom­men­tar«
Schorn­dorfs Rat­haus­spitze hat ein Glaub­wür­dig­keits­pro­blem.
Dort er­zählt man uns ak­tu­ell, dass die Ge­wer­be­steu­ern auf ein­mal wie aus hei­te­rem Him­mel ein­ge­bro­chen seien.

Und wäh­rend noch im­mer be­tont wird, wie wich­tig Kin­der sind, wer­den gleich­zei­tig die Kita-Ge­büh­ren er­höht so­wie Bü­cher­gut­schein für gute Schul­leis­tun­gen und der Fa­mi­li­en­pass ge­stri­chen.

Au­ßer­dem heißt es, dass – seit vor ei­nem Jahr der Haus­halt nicht mehr aus­ge­gli­chen wer­den konnte – von nun an nur noch für Pflicht­auf­ga­ben Geld da ist. Ein schi­ckes Bi­blio­theks­um­feld für 2,5 Mil­lio­nen Euro ist aber trotz­dem noch drin.

Und nun soll aus­ge­rech­net der Aus­zug aus dem Mu­se­ums­ge­bäude den städ­ti­schen Haus­halt ret­ten.

Die Zah­len­akro­ba­tik des Käm­me­rers ist da­bei durch­aus be­ein­dru­ckend: Da hebt man mal eben die Kos­ten für eine Sa­nie­rung auf fast das Drei­fa­che an, um zu sa­gen, dass sie nicht fi­nan­zier­bar ist.

Eine sau­bere Dar­stel­lung die­ser Schä­den samt ver­läss­li­cher Kal­ku­la­tion von Hand­wer­kern hat er da­für bis­her nicht ge­lie­fert. Dazu spä­ter mehr.

Und Hornikel, der an­ge­tre­ten ist mit dem Ver­spre­chen, der „Ober­bür­ger­meis­ter für alle“ sein zu wol­len, weist in­zwi­schen eine milde Form von Ver­fol­gungs­wahn auf, wenn er den Ge­mein­de­rat öf­fent­lich warnt, der Bür­ger­initia­tive pro Mu­seum Recht zu ge­ben.

Weil, wie er sagt, die Bür­ger nur dar­auf war­ten wür­den, ihn mit wei­te­ren Be­geh­ren zu quä­len.

Da­her solle der Ge­mein­de­rat das Mu­se­ums-Bür­ger­be­geh­ren für un­zu­läs­sig er­klä­ren. Iro­ni­scher­weise da­durch be­grün­det, dass darin ein Kos­ten­de­ckungs­vor­schlag mit­ge­lie­fert wer­den müsse.

Ja wie denn auch, wenn für ei­nen sol­chen gar keine Kal­ku­la­tion sei­tens der Stadt vor­liegt (s. oben).

Der Um­stand, dass man sich über­dies im Rat­haus beim Er­mit­teln der An­zahl der Wahl­be­rech­tig­ten, die für die Recht­mä­ßig­keit des Bür­ger­be­geh­rens wich­tig ist, aus Ver­se­hen um 10 Pro­zent ver­tan hat, trägt auch nicht un­be­dingt zur Stär­kung des Ver­trau­ens in Zah­len­an­ga­ben aus dem Rat­haus bei.

Noch im­mer hal­ten ei­nige Stadt­räte an ih­rer Zu­stim­mung für den Um­zug des Mu­se­ums fest, mit der Be­grün­dung, dass das Geld für die Sa­nie­rung fehle.

Au­ßer­dem ver­trauen sie ih­rem Ober­bür­ger­meis­ter, weil er schließ­lich Jura stu­diert hat, und zu­sätz­lich so­gar im Rat­haus eine Jus­ti­zia­rin an­ge­stellt hat. Dop­pelt hält an­geb­lich bes­ser.

Doch jetzt hat sich ein Fach­mann für Bür­ger­be­geh­ren, Dr. Ed­gar Wun­der, ein­ge­schal­tet und schrieb dem OB ei­nen Brief mit sei­ner Ex­per­tise.

Sei­ner An­sicht nach ist die­ses Thema zu kom­plex, als dass man sich da kurz mal in zwei Wo­chen ein­le­sen könne.

Zu­mal es nicht Be­stand­teil des Ju­ra­stu­di­ums und auch nicht der Ver­wal­tungs­aus­bil­dung ist, weil ein Bür­ger­be­geh­ren im Schnitt nur alle 20 Jahre in ei­ner Kom­mune auf­taucht.

Aus die­sem Grund wurde 1988 in Bonn der ge­mein­nüt­zige Ver­ein „Mehr De­mo­kra­tie“ ge­grün­det. Er stellt sein Fach­wis­sen so­wohl Kom­mu­nen als auch Bür­ger­initia­ti­ven zur Ver­fü­gung, und zwar im Ver­hält­nis 1 Drit­tel zu 2 Drit­tel.

Mehr als 500 Be­ra­tungs­kon­takte ver­zeich­net er auf diese Weise al­lein in Ba­den-Würt­tem­berg pro Jahr.

Und so zeigt Ed­gar Wun­der nun klipp und klar auf, dass der hie­sige Ge­mein­de­rat bei der Frage, ob das Mu­se­ums-Bür­ger­be­geh­ren zu­läs­sig ist, kei­ner­lei Er­mes­sens­spiel­raum hat.

Er hält fest, dass die­ser sich an die gel­tende Recht­spre­chung hal­ten muss (die in die­sem Fall ein­deu­tig sei).

Und er kon­sta­tiert, dass ein Be­schluss, die­ses Bür­ger­be­geh­ren für un­zu­läs­sig zu er­klä­ren, rechts­wid­rig sei.

In lo­gi­scher Kon­se­quenz be­deu­tet das:
Die Stadt­rä­tIn­nen wür­den mit dem An­trag, das Bür­ger­be­ge­hen für un­zu­läs­sig zu er­klä­ren, zum Rechts­bruch auf­ge­for­dert.

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