Kommentar«
Schorndorfs Rathausspitze hat ein Glaubwürdigkeitsproblem.
Dort erzählt man uns aktuell, dass die Gewerbesteuern auf einmal wie aus heiterem Himmel eingebrochen seien.
Und während noch immer betont wird, wie wichtig Kinder sind, werden gleichzeitig die Kita-Gebühren erhöht sowie Büchergutschein für gute Schulleistungen und der Familienpass gestrichen.
Außerdem heißt es, dass – seit vor einem Jahr der Haushalt nicht mehr ausgeglichen werden konnte – von nun an nur noch für Pflichtaufgaben Geld da ist. Ein schickes Bibliotheksumfeld für 2,5 Millionen Euro ist aber trotzdem noch drin.
Und nun soll ausgerechnet der Auszug aus dem Museumsgebäude den städtischen Haushalt retten.
Die Zahlenakrobatik des Kämmerers ist dabei durchaus beeindruckend: Da hebt man mal eben die Kosten für eine Sanierung auf fast das Dreifache an, um zu sagen, dass sie nicht finanzierbar ist.
Eine saubere Darstellung dieser Schäden samt verlässlicher Kalkulation von Handwerkern hat er dafür bisher nicht geliefert. Dazu später mehr.
Und Hornikel, der angetreten ist mit dem Versprechen, der „Oberbürgermeister für alle“ sein zu wollen, weist inzwischen eine milde Form von Verfolgungswahn auf, wenn er den Gemeinderat öffentlich warnt, der Bürgerinitiative pro Museum Recht zu geben.
Weil, wie er sagt, die Bürger nur darauf warten würden, ihn mit weiteren Begehren zu quälen.
Daher solle der Gemeinderat das Museums-Bürgerbegehren für unzulässig erklären. Ironischerweise dadurch begründet, dass darin ein Kostendeckungsvorschlag mitgeliefert werden müsse.
Ja wie denn auch, wenn für einen solchen gar keine Kalkulation seitens der Stadt vorliegt (s. oben).
Der Umstand, dass man sich überdies im Rathaus beim Ermitteln der Anzahl der Wahlberechtigten, die für die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens wichtig ist, aus Versehen um 10 Prozent vertan hat, trägt auch nicht unbedingt zur Stärkung des Vertrauens in Zahlenangaben aus dem Rathaus bei.
Noch immer halten einige Stadträte an ihrer Zustimmung für den Umzug des Museums fest, mit der Begründung, dass das Geld für die Sanierung fehle.
Außerdem vertrauen sie ihrem Oberbürgermeister, weil er schließlich Jura studiert hat, und zusätzlich sogar im Rathaus eine Justiziarin angestellt hat. Doppelt hält angeblich besser.
Doch jetzt hat sich ein Fachmann für Bürgerbegehren, Dr. Edgar Wunder, eingeschaltet und schrieb dem OB einen Brief mit seiner Expertise.
Seiner Ansicht nach ist dieses Thema zu komplex, als dass man sich da kurz mal in zwei Wochen einlesen könne.
Zumal es nicht Bestandteil des Jurastudiums und auch nicht der Verwaltungsausbildung ist, weil ein Bürgerbegehren im Schnitt nur alle 20 Jahre in einer Kommune auftaucht.
Aus diesem Grund wurde 1988 in Bonn der gemeinnützige Verein „Mehr Demokratie“ gegründet. Er stellt sein Fachwissen sowohl Kommunen als auch Bürgerinitiativen zur Verfügung, und zwar im Verhältnis 1 Drittel zu 2 Drittel.
Mehr als 500 Beratungskontakte verzeichnet er auf diese Weise allein in Baden-Württemberg pro Jahr.
Und so zeigt Edgar Wunder nun klipp und klar auf, dass der hiesige Gemeinderat bei der Frage, ob das Museums-Bürgerbegehren zulässig ist, keinerlei Ermessensspielraum hat.
Er hält fest, dass dieser sich an die geltende Rechtsprechung halten muss (die in diesem Fall eindeutig sei).
Und er konstatiert, dass ein Beschluss, dieses Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, rechtswidrig sei.
In logischer Konsequenz bedeutet das:
Die StadträtInnen würden mit dem Antrag, das Bürgerbegehen für unzulässig zu erklären, zum Rechtsbruch aufgefordert.

