Zum Internationalen Frauentag

Louise Otto Pe­ters

Schon in der März­re­vo­lu­tion 1848 gab es Frauen, die sich für die Rechte ih­rer Ge­schlechts­ge­nos­sin­nen ein­setz­ten. Eine her­aus­ra­gende un­ter ih­nen ist Louise Otto, die 1819 als vierte Toch­ter des Ge­richts­di­rek­tors Fürch­te­gott Wil­helm Otto und sei­ner Ehe­frau Char­lotte in Mei­ßen ge­bo­ren wurde. Ihr Va­ter war zeit­weise auch Se­na­tor die­ser Stadt. Auf den zwei­fel­haf­ten Ruhm, dass ein Ge­setz nach ihr be­nannt wurde, hätte Louise Otto si­cher­lich gern ver­zich­tet.

Im Al­ter von 30 Jah­ren grün­dete sie 1849 die „Frauen-Zei­tung“ und war so­mit Her­aus­ge­be­rin der ers­ten deut­schen Pu­bli­ka­tion die­ser Art. Ihr En­ga­ge­ment miss­fiel den herr­schen­den Po­li­ti­kern, die dar­auf­hin die Zen­sur­be­hörde ein­schal­te­ten. Im Jahr 1850 wurde dann das säch­si­sche Pres­se­ge­setz um ei­nen Pa­ra­gra­phen er­wei­tert, der es Frauen un­ter­sagte, eine Zei­tung her­aus­zu­ge­ben. Da Louise Otto die ein­zige Frau in ganz Sach­sen war, auf die das zu­traf, ging die­ses Ge­setz als „Lex Otto“ in die Ge­schichte ein.

Nach­dem Louise Otto im Jahr 1858 Au­gust Pe­ters hei­ra­tete, taucht sie meist un­ter dem Na­men Louise Otto Pe­ters in Ge­schichts­bü­chern auf. Sie setzte sich vor al­lem für das Recht auf Bil­dung und Be­rufs­tä­tig­keit von Frauen ein. Als Motto ih­rer „Frauen-Zei­tung“ hatte sie „Dem  Reich  der  Frei­heit  werb‘  ich Bür­ge­rin­nen“ ge­wählt. Darin machte sie un­ter an­de­rem auf die schlech­ten Le­bens­be­din­gun­gen von Ar­bei­te­rin­nen auf­merk­sam.

Der als „Lex Otto“ be­kannte Pa­ra­graph 12 des säch­si­schen Pres­se­ge­set­zes von 1850 lau­tet wört­lich:
„Die ver­ant­wort­li­che Re­dak­tion ei­ner Zeit­schrift dür­fen nur sol­che, im Kö­nig­reich Sach­sen we­sent­lich wohn­hafte männ­li­che Per­so­nen über­neh­men oder fort­füh­ren, wel­che 25 Jahre alt, dis­po­si­ti­ons­fä­hig und im Be­sitze der po­li­ti­schen Eh­ren­rechte sind.“

Eine et­was aus­führ­li­chere Bio­gra­fie samt di­gi­ta­li­sier­ten Ori­gi­nal­do­ku­men­ten von Louise Otto (z. B. die erste Aus­gabe ih­rer Frau­en­zei­tung) gibt es auf der In­ter­net-Seite des Ar­chivs der deut­schen Frau­en­be­we­gung (AddF).

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