Reinhold Maier freigesprochen

Seine Zu­stim­mung zum Er­mäch­ti­gungs­ge­setz anno 1933 holte Rein­hold Maier, den Schorn­dor­fer, im Ja­nuar 1947 ein, als er be­reits Mi­nis­ter­prä­si­dent des Lan­des Würt­tem­berg-Ba­den war. Franz Karl Maier, sei­nes Zei­chens Ju­rist und Her­aus­ge­ber der „Stutt­gar­ter Zei­tung“, sah in Rein­hold Mai­ers Ver­hal­ten da­mals so­wohl ei­nen Wort­bruch ge­gen­über sei­nen Wäh­lern, als auch Hoch­ver­rat an der Wei­ma­rer Ver­fas­sung.

Gott­lob Kamm, der – eben­falls aus Schorn­dorf stam­mende – Ent­na­zi­fi­zie­rungs­mi­nis­ter, wer­tete Rein­hold Mai­ers Zu­stim­mung zwar auch als po­li­ti­schen Irr­tum und Feig­heit, meinte je­doch, der Jour­na­list wolle mit die­ser An­klage le­dig­lich die Auf­lage sei­nes „Käs­blätt­les“ er­hö­hen. Ne­ben Rein­hold Maier sa­ßen sechs wei­tere Män­ner im Land­tag von Würt­tem­berg-Ba­den, die eben­falls da­mals der Er­mäch­ti­gung Hit­lers zu­ge­stimmt hat­ten.

Die Kom­mu­nis­ten im Land­tag mo­nier­ten: „Da wun­dern sich Zehn­tau­sende von Men­schen über den Vor­wurf, Mit­läu­fer ge­we­sen zu sein, wäh­rend auf der an­de­ren Seite füh­rende po­li­ti­sche Funk­tio­näre ihre Zu­stim­mung zum Er­mäch­ti­gungs­ge­setz als harm­los hin­stel­len woll­ten.“

In ei­nem ei­gens ein­ge­rich­te­ten Un­ter­su­chungs­aus­schuss des Land­tags  er­klärte der Mi­nis­ter­prä­si­dent, eine „Sym­pa­thie­er­klä­rung zum Na­tio­nal­so­zia­lis­mus“ sei seine da­ma­lige Zu­stim­mung nicht ge­we­sen. Auch habe man ge­dacht, dass diese Par­tei nicht lange an der Macht wäre.

Sehr ein­drück­lich schil­dert er die Si­tua­tion vor Ort am Tag der Ab­stim­mung: „Wie wir in den Reichs­tag ka­men, ha­ben wir ge­se­hen, dass wir ab­so­lut in eine Mau­se­falle ka­men. Es war der Reichs­tag cer­niert [um­zin­gelt] nicht nur von Tau­sen­den, son­dern von Zehn­tau­sen­den von SA-Leu­ten. Der Reichs­tag war be­setzt. Man konnte die Trep­pen nur durch eine ganz enge Gasse hin­auf­ge­hen, und im Sit­zungs­saal ka­men schät­zungs­weise auf je­den op­po­si­tio­nel­len Ab­ge­ord­ne­ten zehn schwer­be­waff­nete SA- und SS-Leute, die di­rekt in un­se­rem Rü­cken stan­den.“

Wal­ter Molt, der Vor­sit­zende der Spruch­kam­mer, die den Fall eben­falls un­ter­suchte, be­fand schluss­end­lich, es fehle „an je­der Be­grün­dung da­für“, dass man Rein­hold Maier zur Ver­ant­wor­tung zie­hen müsste. Er be­rief sich da­bei auf Ar­ti­kel 36 der Wei­ma­rer Ver­fas­sung: „Kein Mit­glied des Reichs­tags darf zu ir­gend­ei­ner Zeit we­gen sei­ner Ab­stim­mung ge­richt­lich zur Ver­ant­wor­tung ge­zo­gen wer­den.“ Das Ver­fah­ren wurde ein­ge­stellt.

Im Un­ter­su­chungs­aus­schuss er­klär­ten des­sen zehn Mit­glie­der nach ins­ge­samt acht Sit­zun­gen in ih­rem Ab­schluss­be­richt, dass Rein­hold Mai­ers Zu­stim­mung zum Er­mäch­ti­gungs­ge­setz zwar po­li­tisch ein Feh­ler ge­we­sen sei, der je­doch das Er­geb­nis von Fehl­ein­schät­zun­gen ge­we­sen und mit­hin ver­ständ­lich sei. Au­ßer­dem: Hätte Rein­hold Mai­ers Stimme ge­fehlt, wäre „die Ge­samt­ent­wick­lung auch nicht an­ders ver­lau­fen.“

s.a. Ar­ti­kel vom 30. Juni 2021 zur Wahl der Ver­fas­sungs­ge­ben­den Lan­des­ver­samm­lung vor 75 Jah­ren: „Die Ernte war wich­ti­ger

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