Rathaus will Whistleblower fördern

An­kün­di­gung«
Da­mit „Pro­bleme und Re­gel­ver­stöße“ in der Stadt­ver­wal­tung „früh­zei­tig er­kannt“ wer­den kön­nen, soll im Rat­haus eine Mel­de­stelle für Whist­le­b­lower ein­ge­rich­tet wer­den.  Laut Vor­lage für die Sit­zung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses am kom­men­den Don­ners­tag will OB Hornikel zu die­sem Zweck die Stelle ei­nes Jus­ti­ziars ein­rich­ten, bei dem die­ser „Hin­weis­ge­ber­schutz“ künf­tig „an­ge­sie­delt“ sein wird.

Aus der Er­fah­rung mit den Stadt­wer­ken her­aus hatte die CDU eine sol­che Mel­de­stelle be­an­tragt. In­zwi­schen wurde  bun­des­weit das „Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz“ er­las­sen, das sol­che Whist­le­b­lower in Wirt­schafts­un­ter­neh­men und Be­hör­den vor Re­pres­sio­nen schützt. Aus­nahme da­von ge­mäß § 9: De­ren Iden­ti­tät darf wei­ter­ge­ge­ben, wenn Po­li­zei, Staats­an­walt­schaft und Ge­richte dies ver­lan­gen oder per An­ord­nung in ei­nem „nach­fol­gen­den Ver­wal­tungs­ver­fah­ren“.

Zum Ent­wurf die­ses Ge­set­zes meinte der Ju­rist Da­vid Wer­der­mann von der „Ge­sell­schaft für Frei­heits­rechte“ in der „Le­gal Tri­bune On­line“, er lasse „viele Hin­weis­ge­bende im Stich und legt ih­nen Steine in den Weg“. Ge­schützt würde aus­schließ­lich das Mel­den von Fehl­ver­hal­ten, wenn dies „ge­gen Rechts­vor­schrif­ten ver­stößt“.

Be­reits seit 2021 gibt es für die Be­schäf­tig­ten im Schorn­dor­fer Rat­haus mit Dr. Jo­chen Bern­hard ei­nen ex­tern an­ge­sie­del­ten „Ver­trau­ens­an­walt“, zu­stän­dig für Hin­weise auf Kor­rup­tion. Wo­bei de­ren De­fi­ni­tion nicht nur Be­stechungs­gel­der um­fasst, son­dern jeg­li­ches Han­deln, das zu „ei­nem Scha­den oder Nach­teil für die All­ge­mein­heit“ führt. Auch ein „im­ma­te­ri­el­ler Vor­teil“ fällt un­ter die­sen Be­griff.

Ein Jus­ti­ziar fun­giert in ers­ter Li­nie als „An­walt der Stadt“. Er ver­tritt die Ver­wal­tung bei Streit­fäl­len, auch vor Ge­richt, und über­prüft Be­schluss­vor­la­gen auf recht­li­che Kor­rekt­heit. OB Hornikel, selbst Ju­rist, wünscht sich die Schaf­fung ei­ner sol­chen Stelle schon seit sei­nem Amts­an­tritt.

An­dere Städte im Rems-Murr-Kreis kom­men ohne sie aus. Der Pos­ten ist mit ei­nem Ein­stiegs­ge­halt der Be­sol­dungs­gruppe A 13 ver­knüpft, was bei ca. 4.500 Euro brutto liegt.

Beim Schorn­dor­fer Ver­trau­ens­an­walt war bis Au­gust 2022 noch keine ein­zige Mel­dung zu Miss­stän­den in der Ver­wal­tung ein­ge­gan­gen. Ob sich der Jus­ti­ziar für die Bür­ger ähn­lich ren­tiert, ent­schei­det der So­zi­al­aus­schuss am kom­men­den Don­ners­tag, 9. No­vem­ber, in sei­ner Sit­zung, die um 18 Uhr be­ginnt und öf­fent­lich ist. Das Thema steht als Punkt 6 auf der Ta­ges­ord­nung.

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