Ankündigung«
„Eine gepflegte Innenstadt ist das Aushängeschild und der Kern der Marke Schorndorf“, ist einer aktuellen Beschlussvorlage für den Verwaltungsausschuss zu entnehmen.
Es geht dabei um Vorschriften für die Außenbereiche dortiger Gaststätten. Der Verwaltungsausschuss soll diese in seiner Sitzung am morgigen Donnerstag absegnen. Unter anderem sind demnach künftig Sonnenschirme von Getränke-Lieferanten verboten.
„Bunte Werbeaufdrucke stören die historische Atmosphäre der Innenstadt“, nennt die Vorlage als Begründung. Die Gestaltungsrichtlinien schreiben zusätzlich vor, dass Schirme „eine einheitliche Farbgestaltung aufweisen“ und nicht größer als vier mal vier Meter sein dürfen. Empfohlen werden die Farben Weiß, Cremeweiß oder Dunkelrot. Verboten sind Doppelmarkisen, wie sie unlängst an der Eisdiele am Unteren Marktplatz installiert wurden.
Zudem sollen Wirte ihr Mobiliar regelmäßig durch neues ersetzen. Wörtlich: „Mit einem Verschleißpassus behält sich die Stadtverwaltung künftig vor, die Nutzung von in die Jahre gekommenen Sondernutzungselementen zu untersagen bzw. einen neuwertigen Ersatz einzufordern“.
Dafür wird den Betreibern, wenn diese Satzung beschlossen ist, eine Frist von drei Jahren gewährt. Und weil solche Investitionen Geld kosten, will die Verwaltung ihnen 50 Prozent ihrer Gebühren für die genutzte Straßenfläche erlassen.
Diese beträgt jährlich zwischen 15 und 75 Euro pro Quadratmeter genutzter Fläche. Nach Auskunft der städtischen Pressestelle sollen sie aktuell nicht erhöht werden.
Außerdem wird in dieser Satzung festgelegt, was Ladenbesitzer vor ihrem Geschäft auf- und ausstellen dürfen, nämlich „pro Zugang“ des Geschäfts entweder „einen Werbeaufsteller oder eine Warenauslage“. Wobei die Größe der Werbetafel das DIN-A1-Format nicht überschreiten dürfe. Und: „Beachflags als Werbeträger sind unzulässig“.
Die Waren sind „ausschließlich in dafür ausgelegten Warenständern oder Präsentationstischen mit Gestellen aus Holz, Aluminium, Edelstahl oder in verchromter Form genehmigungsfähig“. Verboten sind „Warenauslagen mit Lagercharakter“, damit „ein hochwertiges und gepflegtes Bild des öffentlichen Raumes sichergestellt“ werde.
Die Sitzung des Verwaltungs- und Sozialausschusses beginnt um 19 Uhr. Das Thema „Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ ist Punkt 5 der Tagesordnung.