Eine „gepflegte Innenstadt“ als Aushängeschild

Ein „hoch­wer­ti­ges und ge­pfleg­tes Bild“ am Stadt­mu­seum?

An­kün­di­gung«
„Eine ge­pflegte In­nen­stadt ist das Aus­hän­ge­schild und der Kern der Marke Schorn­dorf“, ist ei­ner ak­tu­el­len Be­schluss­vor­lage für den Ver­wal­tungs­aus­schuss zu ent­neh­men.

Es geht da­bei um Vor­schrif­ten für die Au­ßen­be­rei­che dor­ti­ger Gast­stät­ten. Der Ver­wal­tungs­aus­schuss soll diese in sei­ner Sit­zung am mor­gi­gen Don­ners­tag ab­seg­nen. Un­ter an­de­rem sind dem­nach künf­tig Son­nen­schirme von Ge­tränke-Lie­fe­ran­ten ver­bo­ten.

„Bunte Wer­be­auf­dru­cke stö­ren die his­to­ri­sche At­mo­sphäre der In­nen­stadt“, nennt die Vor­lage als Be­grün­dung. Die Ge­stal­tungs­richt­li­nien schrei­ben zu­sätz­lich vor, dass Schirme „eine ein­heit­li­che Farb­ge­stal­tung auf­wei­sen“ und nicht grö­ßer als vier mal vier Me­ter sein dür­fen. Emp­foh­len wer­den die Far­ben Weiß, Creme­weiß oder Dun­kel­rot. Ver­bo­ten sind Dop­pel­mar­ki­sen, wie sie un­längst an der Eis­diele am Un­te­ren Markt­platz in­stal­liert wur­den.

Zu­dem sol­len Wirte ihr Mo­bi­liar re­gel­mä­ßig durch neues er­set­zen. Wört­lich: „Mit ei­nem Ver­schleiß­pas­sus be­hält sich die Stadt­ver­wal­tung künf­tig vor, die Nut­zung von in die Jahre ge­kom­me­nen Son­der­nut­zungs­ele­men­ten zu un­ter­sa­gen bzw. ei­nen neu­wer­ti­gen Er­satz ein­zu­for­dern“.

Da­für wird den Be­trei­bern, wenn diese Sat­zung be­schlos­sen ist, eine Frist von drei Jah­ren ge­währt. Und weil sol­che In­ves­ti­tio­nen Geld kos­ten, will die Ver­wal­tung ih­nen 50 Pro­zent ih­rer Ge­büh­ren für die ge­nutzte Stra­ßen­flä­che er­las­sen.

Diese be­trägt jähr­lich zwi­schen 15 und 75 Euro pro Qua­drat­me­ter ge­nutz­ter Flä­che. Nach Aus­kunft der städ­ti­schen Pres­se­stelle sol­len sie ak­tu­ell nicht er­höht wer­den.

Au­ßer­dem wird in die­ser Sat­zung fest­ge­legt, was La­den­be­sit­zer vor ih­rem Ge­schäft auf- und aus­stel­len dür­fen, näm­lich „pro Zu­gang“ des Ge­schäfts ent­we­der „ei­nen Wer­be­auf­stel­ler oder eine Wa­ren­aus­lage“. Wo­bei die Größe der Wer­be­ta­fel das DIN-A1-For­mat nicht über­schrei­ten dürfe. Und: „Beach­flags als Wer­be­trä­ger sind un­zu­läs­sig“.

Die Wa­ren sind „aus­schließ­lich in da­für aus­ge­leg­ten Wa­ren­stän­dern oder Prä­sen­ta­ti­ons­ti­schen mit Ge­stel­len aus Holz, Alu­mi­nium, Edel­stahl oder in ver­chrom­ter Form ge­neh­mi­gungs­fä­hig“. Ver­bo­ten sind „Wa­ren­aus­la­gen mit La­ger­cha­rak­ter“, da­mit „ein hoch­wer­ti­ges und ge­pfleg­tes Bild des öf­fent­li­chen Rau­mes si­cher­ge­stellt“ werde.

Die Sit­zung des Ver­wal­tungs- und So­zi­al­aus­schus­ses be­ginnt um 19 Uhr. Das Thema „Son­der­nut­zun­gen an öf­fent­li­chen Stra­ßen“ ist Punkt 5 der Ta­ges­ord­nung.

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