Korruption im Rathaus? Melden!

An­fang 2021 wurde Dr. Jo­chen Bern­hard als Ver­trau­ens­an­walt be­stellt, um Hin­wei­sen auf Fälle von Kor­rup­tion in der Schorn­dor­fer Ver­wal­tung nach­zu­ge­hen. Bis heute musste er noch kein ein­zi­ges Mal ak­tiv wer­den.

Dar­aus ab­zu­lei­ten, dass im hie­si­gen Rat­haus al­les in bes­ter Ord­nung ist, könnte ein Trug­schluss sein. In Ber­lin wur­den al­lein für das Jahr 2014 ins­ge­samt 113 sol­cher Fälle re­gis­triert. Da­her be­steht die Mög­lich­keit, dass po­ten­ti­elle Hin­weis­ge­ber sich ent­we­der nicht mel­den aus Angst vor per­sön­li­chen Nach­tei­len, oder auch nicht ge­nau wis­sen, was al­les un­ter den Be­griff „Kor­rup­tion“ fällt. Oder ganz ba­nal: dass die Exis­tenz die­ses Ver­trau­ens­an­walts nicht be­kannt ist. Das kön­nen wir än­dern:

Dr. Bern­hard ar­bei­tet in der An­walts­kanz­lei Me­nold Bez­ler in Stutt­gart und ist auf Kar­tell­recht spe­zia­li­siert. Be­reits seit Ja­nuar 2019 ist er Ver­trau­ens­an­walt der Stadt Stutt­gart und seit 2020 auch vom Rems-Murr-Kreis. Die Stadt­ver­wal­tung Schorn­dorf ver­kün­dete vo­ri­ges Jahr: „Ne­ben der An­ti­kor­rup­ti­ons­stelle im Fach­be­reich Re­vi­sion hat der Kon­zern Stadt Schorn­dorf seit 1. Ja­nuar 2021 Dr. Jo­chen Bern­hard als ex­terne Hin­weis­ge­ber­stelle und neu­tra­ler An­sprech­part­ner für Kor­rup­ti­ons­ver­dachte be­stellt.“ Un­ter der Num­mer 0711 86040–611 ist er te­le­fo­nisch, per E‑Mail: (E‑Mail öff­nen) er­reich­bar. Die Ver­trau­lich­keit ei­ner Mel­dung ist durch seine Ver­schwie­gen­heits­pflicht als An­walt ge­si­chert. Be­zahlt wird er per Auf­wands­ent­schä­di­gung von der Be­hörde, die ihn be­stellt hat.

Un­ter „Kor­rup­tion“ wird land­läu­fig Be­stechung ver­stan­den, d.h. dass Men­schen mit Geld „ge­schmiert“ wer­den, um dem Geld­ge­ber ei­nen Ge­fal­len zu tun. Die Or­ga­ni­sa­tion „Trans­pa­rency In­ter­na­tio­nal“ de­fi­niert Kor­rup­tion als „Miss­brauch an­ver­trau­ter Macht zum pri­va­ten Nut­zen oder Vor­teil“. Ähn­lich for­mu­liert es das Bun­des­kri­mi­nal­amt, mit dem Zu­satz, dass ein sol­ches Han­deln zu „ei­nem Scha­den oder Nach­teil für die All­ge­mein­heit“ führt. Dar­über hin­aus muss nicht un­be­dingt Geld flie­ßen, denn auch ein „im­ma­te­ri­el­ler Vor­teil“ fällt un­ter den Be­griff der Kor­rup­tion.

Die Or­ga­ni­sa­tion „Trans­pa­rency In­ter­na­tio­nal“ ver­öf­fent­licht jähr­lich ei­nen „Kor­rup­ti­ons­wahr­neh­mungs­in­dex“ al­ler Län­der welt­weit. Vo­ri­ges Jahr lag die Bun­des­re­pu­blik darin auf Rang 9 von 179. Als Fol­gen von Kor­rup­tion im öf­fent­li­chen Sek­tor nennt die Or­ga­ni­sa­tion un­ter an­de­rem: „Mi­li­tär­aus­ga­ben stei­gen, die In­fla­tion steigt, Ein­kom­men und Ver­mö­gen sind un­glei­cher ver­teilt und das sub­jek­tive Glücks­emp­fin­den von Pri­vat­per­so­nen sinkt“.

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