Anfang 2021 wurde Dr. Jochen Bernhard als Vertrauensanwalt bestellt, um Hinweisen auf Fälle von Korruption in der Schorndorfer Verwaltung nachzugehen. Bis heute musste er noch kein einziges Mal aktiv werden.
Daraus abzuleiten, dass im hiesigen Rathaus alles in bester Ordnung ist, könnte ein Trugschluss sein. In Berlin wurden allein für das Jahr 2014 insgesamt 113 solcher Fälle registriert. Daher besteht die Möglichkeit, dass potentielle Hinweisgeber sich entweder nicht melden aus Angst vor persönlichen Nachteilen, oder auch nicht genau wissen, was alles unter den Begriff „Korruption“ fällt. Oder ganz banal: dass die Existenz dieses Vertrauensanwalts nicht bekannt ist. Das können wir ändern:
Dr. Bernhard arbeitet in der Anwaltskanzlei Menold Bezler in Stuttgart und ist auf Kartellrecht spezialisiert. Bereits seit Januar 2019 ist er Vertrauensanwalt der Stadt Stuttgart und seit 2020 auch vom Rems-Murr-Kreis. Die Stadtverwaltung Schorndorf verkündete voriges Jahr: „Neben der Antikorruptionsstelle im Fachbereich Revision hat der Konzern Stadt Schorndorf seit 1. Januar 2021 Dr. Jochen Bernhard als externe Hinweisgeberstelle und neutraler Ansprechpartner für Korruptionsverdachte bestellt.“ Unter der Nummer 0711 86040–611 ist er telefonisch, per E‑Mail: (E‑Mail öffnen) erreichbar. Die Vertraulichkeit einer Meldung ist durch seine Verschwiegenheitspflicht als Anwalt gesichert. Bezahlt wird er per Aufwandsentschädigung von der Behörde, die ihn bestellt hat.
Unter „Korruption“ wird landläufig Bestechung verstanden, d.h. dass Menschen mit Geld „geschmiert“ werden, um dem Geldgeber einen Gefallen zu tun. Die Organisation „Transparency International“ definiert Korruption als „Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil“. Ähnlich formuliert es das Bundeskriminalamt, mit dem Zusatz, dass ein solches Handeln zu „einem Schaden oder Nachteil für die Allgemeinheit“ führt. Darüber hinaus muss nicht unbedingt Geld fließen, denn auch ein „immaterieller Vorteil“ fällt unter den Begriff der Korruption.
Die Organisation „Transparency International“ veröffentlicht jährlich einen „Korruptionswahrnehmungsindex“ aller Länder weltweit. Voriges Jahr lag die Bundesrepublik darin auf Rang 9 von 179. Als Folgen von Korruption im öffentlichen Sektor nennt die Organisation unter anderem: „Militärausgaben steigen, die Inflation steigt, Einkommen und Vermögen sind ungleicher verteilt und das subjektive Glücksempfinden von Privatpersonen sinkt“.