Rätsel um Betten-Schwund gelöst

Kurz­mel­dung
In den Rems-Murr-Kli­ni­ken stan­den im Früh­jahr 2020 ins­ge­samt 85 In­ten­siv­bet­ten mit Be­atmungs­ge­rä­ten zur Ver­fü­gung, wie die „Schorn­dor­fer Nach­rich­ten“ am 31. März 2020 mel­de­ten. Am 11. No­vem­ber 2020 war dann aber ei­nem Ar­ti­kel zu ent­neh­men, dass es dort nur noch 61 In­ten­siv­bet­ten gebe (Wir ha­ben dar­über be­rich­tet).

Kri­ti­sche Jour­na­lis­ten arg­wöhn­ten sei­ner­zeit, dass die Zahl der Bet­ten künst­lich ver­knappt werde. Dass die Be­völ­ke­rung da­durch bei der Stange ge­hal­ten werde be­züg­lich Ein­hal­ten der Hy­gie­ne­vor­schrif­ten. Denn wenn die Kli­ni­ken wie­der an ihre Ka­pa­zi­täts­gren­zen ge­rie­ten, werde der Angst­pe­gel hoch­ge­hal­ten.

Nun hat je­doch der Bun­des­rech­nungs­hof laut „Fo­cus“ auf­ge­deckt, dass die Sub­ven­ti­ons­zah­lun­gen der Re­gie­rung an die Kli­ni­ken da­hin­ter ste­cken. Kon­kret: dass es „un­er­wünschte Mit­nah­me­ef­fekte“ bei die­sen „Aus­gleichs­zah­lun­gen“ ge­ge­ben habe. Schon An­fang Ja­nuar 2021 sei auch das Ro­bert-Koch-In­sti­tut dar­auf hin­ge­wie­sen wor­den, „dass Kran­ken­häu­ser zum Teil we­ni­ger In­ten­siv­bet­ten mel­de­ten als ver­füg­bar ge­we­sen seien“. Der Grund: Geld gab es nur, wenn die Zahl der freien Bet­ten un­ter 25 Pro­zent sank. Da­her hät­ten die Kli­ni­ken de­ren An­zahl re­du­ziert, „um mo­ne­täre Nach­teile für den Stand­ort zu ver­mei­den“.

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