Kurzmeldung«
Gegen den Beschluss des Gemeinderats, der das Bürgerbegehren zum Museumsstandort für nicht zulässig erklärt, haben die Initiatoren der Aktion, Winfried Kübler und Manfred Bantel, fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Da es sich „ohne Zweifel“ um ein „kassierendes Bürgerbegehren“ handele, weil es eine Maßnahme verhindern will (den Umzug des Museums), sei ein Kostendeckungsvorschlag nicht nötig, schreiben sie in ihrem Brief an den Oberbürgermeister. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs dazu sei „gut etabliert“.
Ganz abgesehen davon wäre ein solcher Deckungsvorschlag gar nicht möglich gewesen, weil seitens der Verwaltung präzise Angaben über die Kosten fehlten: „Zu Vieles hielt sich im Ungefähren.“
Unter anderem bleibe die Frage unbeantwortet, wo und mit welchem Aufwand jene Exponate deponiert werden, die im neuen Domizil keinen Platz mehr haben
Und „vollends unmöglich“ werde eine Kostenermittlung dadurch gemacht, dass eine adäquate Nachnutzung der Gebäude laut Sitzungsvorlage „erst geprüft werden soll“.
Durch den Verbleib des Museums am Kirchplatz hingegen „entstehen keine Kosten, die über den bisherigen Aufwand für Personal, Betrieb und laufende Investitionen hinausgehen“. Das Museum sei „betriebsbereit und ausreichend ausgestattet“.
Die von der Verwaltung ins Feld geführten Sanierungskosten sind nach Küblers Ansicht „in die fernere Zukunft gerichtet“ und „außerdem spekulativ überhöht“. Beides habe mit der aktuellen Situation nichts zu tun.
Durch den Widerspruch wolle man „langwierige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden“, heißt es in der Pressemitteilung der beiden Vertrauensleute.
Gleichzeitig stellen sie klar, „gegebenenfalls die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehren durch das Verwaltungsgericht klären zu lassen“. Wenngleich sie hoffen, „dass es doch noch zu einer Einigung kommt“.
Nicht zuletzt erinnern die beiden Männer daran, dass mehr als 3.500 Bürgerinnen und Bürgern, die für dieses Bürgerbegehren unterschrieben haben, „eine verantwortungsbewusste bürgerschaftliche Mitwirkung an der Kommunalpolitik“ darstellen, welche „allgemein propagiert und gefördert wird“.

