Epoxidharz, Zahlenspielerei und Populismus

Le­ser­brief«
Betr.: Bür­ger­be­geh­ren zum Mu­se­ums­stand­ort

Zwei auf­rechte Re­cken wol­len sie sein und un­er­schro­cken ge­gen die Un­ge­rech­tig­keit an­kämp­fen, dass die durch die An­wen­dung von Ep­oxid­harz ver­ur­sachte Schä­di­gung des Fach­werks der bei­den der­zeit das Hei­mat­mu­seum be­hau­sen­den Ge­bäude am Kirch­platz die Ent­ker­nung des Ge­bäu­des und da­mit in je­dem Fall ei­nen Um­zug des Mu­se­ums er­for­dert.

Wäre Alt­bür­ger­meis­ter Kü­b­ler nur ein­mal mit ei­nem Ar­chi­tek­ten oder Bau­in­ge­nieur rund um die Ge­bäude her­um­ge­lau­fen (was ich ge­tan habe), würde er ver­ste­hen, dass alle Bal­ken auf ihe wei­tere Ver­wend­bar­keit über­prüft wer­den müs­sen und dazu zu­nächst das Fach­werk ab­ge­tra­gen wer­den muss.

Aber er war schon im­mer der bes­sere Ar­chi­tekt und hat im Ru­he­stand in­zwi­schen si­cher Ar­chi­tek­tur stu­diert.

Oder treibt Kü­b­ler das schlechte Ge­wis­sen, denn in sei­ner Amts­zeit wurde die ver­meint­lich bil­ligste Lö­sung mit Ep­oxid­harz zur Sa­nie­rung des Fach­werks ein­ge­setzt?

Für Spa­ren war er ja im­mer. Tra­gi­scher­weise hat die ver­meint­lich bil­lige Lö­sung nicht eine Sa­nie­rung be­wirkt, son­dern die vor­han­de­nen Schä­den ver­tieft.

Ver­wun­der­lich sind auch die Re­chen­künste des Alt­stadt­rats Man­fred Ban­tel, der stän­dig aus ei­ner Sit­zungs­vor­lage mit den (da­mals) ge­schätz­ten Kos­ten für nur ei­nes der bei­den zu­sam­men­ge­hö­ren­den Häu­ser ope­riert und schon au­ßer acht lässt, dass sich die­ser Be­trag zu­nächst um ca. 50 % er­höht, wenn man das an­dere Haus hin­zu­nimmt (dort ist das Erd­ge­schoß nicht als Fach­werk aus­ge­führt).

Na­tür­lich muss er nicht wis­sen, dass nach ei­ner not­wen­di­gen Neu­errich­tung der Häu­ser z. B. noch die Kos­ten ei­nes zwei­ten Ret­tungs­wegs hin­zu­kom­men und eine en­er­ge­ti­sche Sa­nie­rung auch zum Schutz des Mu­se­ums­guts er­for­der­lich wäre.

So oder so, wenn auch nur mit ei­nem klei­ne­ren Be­trag von we­nigs­tens 5 Mil­lio­nen Euro ge­rech­net wird, ge­bie­tet ehr­ba­ren Kauf­leu­ten die Ein­be­zie­hung der Kos­ten für die Auf­nahme ei­nes dann er­for­der­li­chen Kre­dits in die Ge­samt­rech­nung.

Ban­tel je­doch lässt bei sei­nen Zah­len­spie­len die Zin­sen au­ßer acht, die mit der not­wen­di­gen Kre­dit­auf­nahme ver­bun­den wä­ren. Zins­rech­nen kön­nen schon Haupt­schü­ler, wieso nicht auch er?. Die Zin­sen wä­ren im­mer hö­her als die von Hor­ni­ckel vor­ge­schla­ge­nen Kos­ten ei­ner An­mie­tung neuer Räume.

So passt es auch ins Bild or­ga­ni­sier­ter Ver­ant­wor­tungs­lo­sig­keit„ wenn sich Kü­b­ler und Ban­tel heute scheuen, die Kos­ten des von ih­nen ge­woll­ten Wegs zu be­zif­fern.

Zum Irr­lich­tern ge­hört auch der Ver­weis auf das Bür­ger­be­geh­ren in Ess­lin­gen. Dort hatte die In­i­ta­tive aus­ge­führt, dass eine Ab­leh­nung des Um­zugs zu kei­nen Mehr­kos­ten führt, und die Stadt­ver­wal­tung hatte das be­stä­tigt.

Das ist vor­lie­gend an­ders, wie nun Kü­b­ler und Ban­tel mit­tel­bar da­durch ein­räu­men, dass sie sich au­ßer Stande se­hen, die mit ei­nem Ver­bleib des Mu­se­ums am Ort und da­mit der Sa­nie­rung des Ge­bäu­des ver­bun­de­nen Kos­ten zu be­zif­fern. Ge­nauso funk­tio­niert Po­pu­lis­mus.

Im Üb­ri­gen sei zur Un­zu­läs­sig­keit des Bür­ger­be­geh­rens auf ei­nen Be­schluss des Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs Ba­den-Würt­tem­berg vom 13.6.2018 – 1 S 1132/​18 – ver­wie­sen, wo­nach ein Kos­ten­de­ckungs­vor­schlag ent­behr­lich ist, wenn keine Kos­ten an­fal­len, mit der Rea­li­sie­rung des Bür­ger­be­geh­rens so­gar Ein­spa­run­gen ver­bun­den sind oder eine Kos­ten­ent­wick­lung nicht vor­aus­seh­bar ist. Vor­lie­gend wä­ren mit ei­nem Ver­bleib des Mu­se­ums am Kirch­platz Sa­nie­rungs­kos­ten ver­bun­den.

Rolf Gut­mann, Zep­pe­lin­str. 6
73614 Schorn­dorf

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