Kurzmeldung«
Für das Bürgerbegehren, das sich gegen den Bau eines Heizkraftwerks in der Grauhalde richtet, sind jetzt die Unterschriftenlisten erstellt worden.
Damit können die UnterzeichnerInnen einen Bürgerentscheid beantragen, der das Ziel hat, den Gemeinderatsbeschluss vom 23. Juli aufzuheben.
Mit diesem Beschluss wurde das reine Wohngebiet dort in ein Mischgebiet umgewandelt, so dass die Ansiedlung des Heizwerks möglich ist.
Die Frage nach einem Kostendeckungsvorschlag (der beim Bürgerbegehren zum Museumsstandort zur Ablehnung führte), stellt sich in diesem Fall nicht. Denn durch die Zurücknahme der geplanten Bebauungsplan-Änderung entstehen der Stadt Schorndorf „keine Mehrkosten oder Einnahmeausfälle“.
Daher steht auf dem Unterschriftenblatt: „Insofern ist kein Kostendeckungsvorschlag erforderlich.“
Unterschriftsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Schorndorf ab 16 Jahren, die die Staatsbürgerschaft Deutschlands oder eines anderen EU-Landes haben.
HelferInnen, die die Listen ausdrucken (Download auf der Homepage der Bürgerinitiative), sie auslegen und Unterschriften sammeln, sind ausdrücklich erwünscht.
Die offizielle Einreichungsfrist für das Bürgerbegehren endet am 22. Oktober. Das Aktonsbündnis bittet jedoch, möglichst bereits Ende September die ausgefüllten Listen abzugeben, und zwar bei Christel Riedel in der Aichenbachstraße 104.
Anmerkung der Redaktion (13. August 2026):
Auf Wunsch der Bürgerinitiative haben wir den Link zur Unterschriftenliste gelöscht, weil diese persönliche Daten enthält. Auf der Homepage der BI steht die Liste zum Herunterladen über einen geschützten Modus zur Verfügung.

