Kommentar«
Amtsgerichtsleiterin Doris Greiner möchte uns die Namen der jüngst gewählten SchöffInnen nicht verraten. Ihre Begründung: Sie habe sich bei anderen Gerichten rückversichert, dass dies dort ebenso gehalten werde. Zudem stehe in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Wahl nicht, dass sie dazu verpflichtet sei.
Explizit untersagt sei die Veröffentlichung allerdings auch nicht, erklärt die Richterin auf telefonische Anfrage hin. Und: Wenn sie von ihrer vorgesetzten Stelle dazu aufgefordert würde, wäre sie zur Herausgabe der Namen bereit.
Als juristischer Laiin fragt man sich, wie es sein kann, dass die Empfehlungsliste des Gemeinderats für jedermann zur Einsicht im Rathaus auslag – sogar mit Angabe von Geburtsjahr und Beruf der KandidatInnen. Aber nun sollen die Namen jener Personen, die gewählt wurden, dieses öffentliche Amt zu bekleiden und „im Namen des Volkes“ Urteile fällen, unter Verschluss gehalten werden?
Wie so oft, ist die Geheimniskrämerei vermutlich auf historisch gewachsene Strukturen zurückzuführen. Denn jahrhundertelang galt in staatlichen Institutionen das sogenannte Amtsgeheimnis, weil man das Volk für dumm hielt oder dumm halten wollte.
Doch das Amtsgeheimnis gibt es nicht mehr. Vor sieben Jahren wurde es auch in Baden-Württemberg abgeschafft. Seit 2016 gilt nun das „Landesinformationsfreiheitsgesetz“ (LIFG). Es soll das Vertrauen in Amtsträger stärken und der Korruption vorbeugen.
Tatsächlich ist häufig zu erleben, dass der Datenschutz von Behörden nur vorgeschoben wird, um eigenen Interessen bzw. denen der ihnen übergeordneten Stellen zu dienen. Oder aber es herrscht eine Art Überängstlichkeit vor, die dazu führt, dass die vermeintlich Geschützten sich als bevormundet fühlen.
Andererseits schürt die Weigerung, Informationen freizugeben, prinzipiell den Argwohn, in den Ämtern gebe es etwas zu verbergen und/oder dort werde gar Machtmissbrauch betrieben. Selbst wenn das keineswegs der Fall ist.
Seit 2016 kann daher inzwischen jeder Bürger und jede Bürgerin, sogar ohne Angabe von Gründen, Informationen von Ämtern anfordern, erklärte der Datenschutzbeauftragte des Landes, Dr. Stefan Brink, in seinem Tätigkeitsbericht 2022.
In der Praxis scheint das offenbar noch nicht angekommen zu sein.