Im Januar 2021 sprach Michael Ballweg auf dem Schorndorfer Marktplatz bei einer Querdenken-Demo vor annähernd 500 Leuten. Im Juni 2022 wurde er in Untersuchungshaft genommen – der Vorwurf: Veruntreuung von Spendengeldern.
Dass dieser völlig haltlos war, habe nun auch das Landgericht Stuttgart festgestellt, legt Ballwegs Anwalt Christian Moser, in „Tichys Einblick“ dar. Das Gericht werde demnach die Hauptverhandlung erst gar nicht eröffnen, weil die Staatsanwaltschaft nicht nur fehlerhaft gearbeitet habe, sondern die ganze Angelegenheit von vornherein auf Unterstellungen basiert habe.
Ballweg habe nämlich die ihm überwiesenen Spenden gar nicht veruntreuen können. „Querdenken“ sei keine Organisation mit eigenem Konto, von dem er sich privat etwas hätte abzweigen können. „Querdenken“ sei vielmehr „ein Tätigkeitsfeld der Privatperson Ballweg“. Und somit dürfe er über die Zuwendungen, die auf seinem Privatkonto eingingen, jederzeit frei verfügen.
„Sehr umfangreich“ habe das Gericht laut Moser ausgeführt, dass „nicht im Ansatz erkennbar“ sei, dass Spender „in irgendeiner Weise getäuscht worden wären“. Dass obendrein die Fragebögen, die die Anklagebehörde an Zeugen verschickt hat, dem Gericht als „manipulativ erscheinen“, wertet Moser als „eine geradezu geschichtliche Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungsarbeit“.
Durch den Beschluss, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, ist laut Moser der Haftbefehl ersatzlos aufgehoben, ebenso das Einfrieren von Ballwegs Vermögen. Moser bezeichnet diesen Gerichtsbeschluss als „dankenswerten Lichtblick im derzeit so grassierenden Versagen der Justiz“. Doch sei die große Frage, wie ein Mensch 9 Monate lang in U‑Haft genommen werden konnte, „wenn die Strafvorwürfe schon von ihrer Grundannahme her verfehlt waren“.
Mosers Kollege in Ballwegs Anwaltsteam, Dr. Reinhard Löffler, kritisiert zudem, dass sein Mandant durch die Medien über die neueste Entwicklung informiert wurde, nachdem diesen eine Pressemitteilung der Staatsanwälte geschickt worden war: „Das Verhalten der Staatsanwaltschaft, an die Öffentlichkeit zu gehen, bevor der Beschuldigte überhaupt Kenntnis hat, hat mit Rechtsstaatlichkeit und fairem Verfahren nichts mehr zu tun.”
In dieser Pressemitteilung bekräftigt die Staatsanwaltschaft ihre Ansicht, dass Ballweg Spenden „für eigene Zwecke verwendet“ habe. Daher reichte sie eine „sofortige Beschwerde“ gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart, dieses Hauptverfahrens nicht eröffnen zu wollen, beim Oberlandgerichts Stuttgart ein.
Die zusätzliche Anklage gegen Ballweg wegen Steuerhinterziehung hat das Landgericht zwar zur Verhandlung zugelassen, hege jedoch Zweifel, dass er verurteilt wird. Denn diese Vorwürfe seien erst erhoben worden, nachdem Ballweg bereits in Untersuchungshaft genommen wurde.
Konkret werde da moniert, dass er seine Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben habe – was ihm freilich kaum möglich war: aus einer Gefängniszelle heraus, ohne Zugang zu seinen Unterlagen.
Ralf Ludwig, der sich selbst als „Querdenken-Anwalt“ bezeichnet, erklärt, dass sich die Staatsanwaltschaft am Stuttgarter Landgericht im Fall Ballweg inzwischen „rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegt“. Denn die Verfolgung Unschuldiger ist ein Straftatbestand.