„Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft“

Im Ja­nuar 2021 sprach Mi­chael Ball­weg auf dem Schorn­dor­fer Markt­platz bei ei­ner Quer­den­ken-Demo vor an­nä­hernd 500 Leu­ten. Im Juni 2022 wurde er in Un­ter­su­chungs­haft ge­nom­men – der Vor­wurf: Ver­un­treu­ung von Spen­den­gel­dern.

Dass die­ser völ­lig halt­los war, habe nun auch das Land­ge­richt Stutt­gart fest­ge­stellt, legt Ball­wegs An­walt Chris­tian Mo­ser, in „Tichys Ein­blick“ dar. Das Ge­richt werde dem­nach die Haupt­ver­hand­lung erst gar nicht er­öff­nen, weil die Staats­an­walt­schaft nicht nur feh­ler­haft ge­ar­bei­tet habe, son­dern die ganze An­ge­le­gen­heit von vorn­her­ein auf Un­ter­stel­lun­gen ba­siert habe.

Ball­weg habe näm­lich die ihm über­wie­se­nen Spen­den gar nicht ver­un­treuen kön­nen. „Quer­den­ken“ sei keine Or­ga­ni­sa­tion mit ei­ge­nem Konto, von dem er sich pri­vat et­was hätte ab­zwei­gen kön­nen. „Quer­den­ken“ sei viel­mehr „ein Tä­tig­keits­feld der Pri­vat­per­son Ball­weg“. Und so­mit dürfe er über die Zu­wen­dun­gen, die auf sei­nem Pri­vat­konto ein­gin­gen, je­der­zeit frei ver­fü­gen.

„Sehr um­fang­reich“ habe das Ge­richt laut Mo­ser aus­ge­führt, dass „nicht im An­satz er­kenn­bar“ sei, dass Spen­der „in ir­gend­ei­ner Weise ge­täuscht wor­den wä­ren“. Dass oben­drein die Fra­ge­bö­gen, die die An­kla­ge­be­hörde an Zeu­gen ver­schickt hat, dem Ge­richt als „ma­ni­pu­la­tiv er­schei­nen“, wer­tet Mo­ser als „eine ge­ra­dezu ge­schicht­li­che Ohr­feige für die Staats­an­walt­schaft und ihre Er­mitt­lungs­ar­beit“.

Durch den Be­schluss, das Haupt­ver­fah­ren nicht zu er­öff­nen, ist laut Mo­ser der Haft­be­fehl er­satz­los auf­ge­ho­ben, ebenso das Ein­frie­ren von Ball­wegs Ver­mö­gen. Mo­ser be­zeich­net die­sen Ge­richts­be­schluss als „dan­kens­wer­ten Licht­blick im der­zeit so gras­sie­ren­den Ver­sa­gen der Jus­tiz“. Doch sei die große Frage, wie ein Mensch 9 Mo­nate lang in U‑Haft ge­nom­men wer­den konnte, „wenn die Straf­vor­würfe schon von ih­rer Grund­an­nahme her ver­fehlt wa­ren“.

Mo­sers Kol­lege in Ball­wegs An­walts­team, Dr. Rein­hard Löff­ler, kri­ti­siert zu­dem, dass sein Man­dant durch die Me­dien über die neu­este Ent­wick­lung in­for­miert wurde, nach­dem die­sen eine Pres­se­mit­tei­lung der Staats­an­wälte ge­schickt wor­den war: „Das Ver­hal­ten der Staats­an­walt­schaft, an die Öf­fent­lich­keit zu ge­hen, be­vor der Be­schul­digte über­haupt Kennt­nis hat, hat mit Rechts­staat­lich­keit und fai­rem Ver­fah­ren nichts mehr zu tun.”

In die­ser Pres­se­mit­tei­lung be­kräf­tigt die Staats­an­walt­schaft ihre An­sicht, dass Ball­weg Spen­den „für ei­gene Zwe­cke ver­wen­det“ habe. Da­her reichte sie eine „so­for­tige Be­schwerde“ ge­gen den Be­schluss des Land­ge­richts Stutt­gart, die­ses Haupt­ver­fah­rens nicht er­öff­nen zu wol­len, beim Ober­land­ge­richts Stutt­gart ein.

Die zu­sätz­li­che An­klage ge­gen Ball­weg we­gen Steu­er­hin­ter­zie­hung hat das Land­ge­richt zwar zur Ver­hand­lung zu­ge­las­sen, hege je­doch Zwei­fel, dass er ver­ur­teilt wird. Denn diese Vor­würfe seien erst er­ho­ben wor­den, nach­dem Ball­weg be­reits in Un­ter­su­chungs­haft ge­nom­men wurde.

Kon­kret werde da mo­niert, dass er seine Steu­er­erklä­rung nicht frist­ge­recht ab­ge­ge­ben habe – was ihm frei­lich kaum mög­lich war: aus ei­ner Ge­fäng­nis­zelle her­aus, ohne Zu­gang zu sei­nen Un­ter­la­gen.

Ralf Lud­wig, der sich selbst als „Quer­den­ken-An­walt“ be­zeich­net, er­klärt, dass sich die Staats­an­walt­schaft am Stutt­gar­ter Land­ge­richt im Fall Ball­weg in­zwi­schen „recht­lich auf sehr dün­nem Eis be­wegt“. Denn die Ver­fol­gung Un­schul­di­ger ist ein Straf­tat­be­stand.

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