Pflicht und Luxus im Stadthaushalt

An­kün­di­gung«
Um bes­ser zu er­ken­nen, wo man spa­ren kann, er­hal­ten die Ge­mein­der­rä­tIn­nen eine Über­sicht von „Hand­lungs­fel­dern“, die auf­zeigt, wie die Steu­er­ein­nah­men der Bür­ger­schaft für Pflicht- und für so­ge­nannte „Frei­wil­lig­keits­leis­tun­gen“ aus­ge­ge­ben wer­den.

In der Sit­zung des Tech­ni­schen Aus­schus­ses am mor­gi­gen Diens­tag, 10. Ok­to­ber, wird die ak­tu­elle Fas­sung die­ser Auf­lis­tung of­fi­zi­ell vor­ge­stellt. Sie kann aber be­reits hier ein­ge­se­hen wer­den.

Pflicht­auf­ga­ben sind per Ge­setz vor­ge­schrie­ben. Weil es frü­her noch kei­nen ge­setz­li­chen An­spruch auf ei­nen Kita-Platz gab, emp­fan­den Stadt­ver­wal­tun­gen die­sen Aspekt der Da­seins­vor­sorge als Lu­xus. Um­ge­kehrt wurde der Bau der neuen Bü­che­rei dem Ge­mein­de­rat als Pflicht­er­fül­lung ei­nes „Bil­dungs­auf­trags“ na­he­ge­legt. Jetzt fin­det man das Stich­wort „Bi­blio­thek“ auf Seite 15 un­ter „Frei­wil­lig­keits­auf­ga­ben“ wie­der. Und mit ei­nem Fi­nanz­be­darf von rund 1 Mil­lio­nen Euro jähr­lich – wo­für ge­nau, bleibt im Dun­keln.

Ein­deu­tig nicht zu den Pflicht­auf­ga­ben ge­hö­ren Ver­an­stal­tun­gen wie die SchoWo, die jähr­lich 150.000 Euro ver­schlingt, Ten­denz stei­gend. Un­ter „Le­ben­dige In­nen­stadt“ fal­len für sol­cher­lei Events al­lein an Per­so­nal­kos­ten über 700.000 Euro an (auf­ge­split­tet auf ver­schie­de­nen Po­si­tio­nen). Die Ma­nu­fak­tur er­hält dem­nach mit ei­nem Zu­schuss von 310.00 Euro fast so viel wie die För­de­rung sämt­li­cher Sport­ver­eine der Stadt zu­sam­men um­fasst (s. S. 33).

Im Be­reich „Di­gi­ta­li­sie­rung“ wer­den über 700.000 Euro für Frei­wil­lig­keits­leis­tun­gen aus­ge­ge­ben, von de­nen in die­sem Be­richt über 600.000 Euro als „fix“ be­zeich­net wer­den, und also of­fen­bar nicht ge­kürzt wer­den kön­nen.

Viel­leicht wird in der Sit­zung ge­nauer er­klärt, wie es sich da­mit ver­hält. Sie be­ginnt um 18 Uhr und ist öf­fent­lich. Die „Hand­lungs­fel­der“ ste­hen un­ter Punkt 5 auf der Ta­ges­ord­nung zur „Kennt­nis­nahme“.

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