Kurzmeldung
Im Juli 2020 beschloss der Gemeinderat, dass die Stadt von den hier ansässigen Wettbüros eine extra Steuer verlangt. Nun stellt sich heraus, dass dies illegal war. Denn es gibt bereits eine Steuer auf „Renn- und Sportwetten“, die die Bundesverwaltung erhebt. Auf die gleiche Sache zweimal Steuern zu kassieren sei „unzulässig“, entschied das Bundesverwaltungsgericht im Herbst 2022.
Die Rathausverwaltung wollte laut Sitzungsvorlage für den Gemeinderat durch diese Steuer „der Zunahme der Wettbüros entgegenwirken und somit die Spielsucht bekämpfen“. Gleichzeitig sollten für die Stadtkasse „zusätzliche Einnahmen erzielt werden“. Im Jahr 2021 waren das rund 10.300 Euro. Wegen der „Bestandskraft der Bescheide“ müssten diese nicht zurückgezahlt werden. Widersprüche dagegen lägen derzeit nicht vor.
Der Wegfall dieser Steuer habe laut Vorlage keine finanzielle Auswirkung, weil sie im Haushalt 2023 „schon nicht mehr geplant“ wurde. Somit gebe es dort auch „keine Ergebnisverschlechterung“.