Was bei Wahlen schief gehen kann

Kurz­mel­dung«
Um das Ver­trauen in den Wahl­pro­zess zu stär­ken, hat sich vor ei­ni­gen Mo­na­ten die Platt­form „Wa­beo“ ge­grün­det, um ein Auge auf den kor­rek­ten Ab­lauf von Wah­len zu wer­fen. Bei der Bun­des­tags­wahl im Fe­bruar seien be­reits knapp 4.000 Wahl­be­ob­ach­te­rIn­nen da­für im Ein­satz ge­we­sen, da­von auch wel­che in Schorn­dorf.

An­schlie­ßend stellte „Wa­beo“ fest, dass die Er­geb­nisse aus die­sen be­ob­ach­te­ten Wahl­lo­ka­len sich „von Durch­schnitt der Wahl­lo­kale, in de­nen keine Wahl­be­ob­ach­ter wa­ren“, un­ter­schei­den, und zwar „ko­mi­scher­weise im­mer zum Vor­teil der Re­gie­rungs­par­teien im Bun­des­land“, mit­hin zum Nach­teil der Op­po­si­ti­ons­par­teien.

Ein an­de­res Bei­spiel wurde jüngst vom Volks­ent­scheid aus Ham­burg be­rich­tet: Beim dor­ti­gen „Zu­kunfts­ent­scheid“ am 12. Ok­to­ber 2025 wurde in ei­nem Wahl­lo­kal die An­zahl der ab­ge­ge­be­nen Stimm­zet­tel nicht mit der der ab­ge­ge­be­nen Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­scheine ab­ge­gli­chen. Die Wahl­be­ob­ach­te­rin mahnte dies an. Und so kam her­aus, dass zwei Stimm­zet­tel mehr in der Urne ge­lan­det wa­ren als Wahl­be­rech­ti­gungs­scheine ab­ge­ge­ben wur­den.

Eine mög­li­che Er­klä­rung dazu: Im Ein­gangs­be­reich des Wahl­lo­kals hät­ten „Sta­pel“ mit Stimm­zet­teln aus­ge­le­gen für jene, die ihre ei­ge­nen zu Hause ver­ges­sen hat­ten.

Diese dürf­ten je­doch laut Ge­setz nicht „un­be­auf­sich­tigt im Ein­gangs­be­reich her­um­lie­gen“, son­dern müss­ten „vom Wahl­vor­stand be­auf­sich­tigt“ und nur un­ter Vor­lage des Wahl­scheins aus­ge­ben wer­den.

Weil sich an­sons­ten je­mand dort ei­nen zu­sätz­li­chen zwei­ten Stimm­zet­tel neh­men konnte und ihn zu­sam­men­ge­fal­tet mit sei­nem ers­ten in die Wahl­urne ein­wer­fen könne.

Un­ver­ständ­lich ist für „Wa­beo“ zu­dem, dass der Bun­des­wahl­lei­ter im Jahr 2021 nach der Bun­des­tags­wahl Er­geb­nisse aus 94.698 Wahl­be­zir­ken ver­öf­fent­licht, aber vor der Wahl von nur 85.000 Wahl­vor­stän­den ge­spro­chen habe. Eine sol­che Dis­kre­panz von 11 Pro­zent sei „sta­tis­tisch re­le­vant“ und es stelle sich die Frage, ob es „Geis­ter­wahl­be­zirke“ gebe.

Da­her fragte „Wa­beo“ nun nach der Bun­des­tags­wahl im Fe­bruar die­ses Jah­res nach der An­zahl der Wahl­hel­fe­rIn­nen, de­nen ein „Er­fri­schungs­geld“ aus­ge­zahlt wurde. Weil man da­durch Rück­schlüsse auf die Zahl der Wahl­lo­kale zie­hen kann.

Zu­nächst hieß es, diese wür­den in­ner­halb von sechs Mo­na­ten nach der Wahl be­kannt ge­ge­ben. Doch dann hät­ten die Län­der Ba­den-Würt­tem­berg, Bre­men, Nord­rhein-West­fa­len und Nie­der­sach­sen noch­mal eine „Frist­ver­län­ge­rung“ für die Mel­dung be­an­tragt.

Un­ter dem Slo­gan „Werde Wäch­ter der De­mo­kra­tie“ kann sich jede(r), der/​die will, sich als Wahl­be­ob­ach­te­rIn bei den Land­tags­wah­len im kom­men­den Jahr zu be­tei­li­gen. In Ba­den-Würt­tem­berg fin­det diese am 8. März 2026 statt.

Mehr Info dazu gibt es auf der Home­page von „Wa­beo“.

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