Kurzmeldung«
Um das Vertrauen in den Wahlprozess zu stärken, hat sich vor einigen Monaten die Plattform „Wabeo“ gegründet, um ein Auge auf den korrekten Ablauf von Wahlen zu werfen. Bei der Bundestagswahl im Februar seien bereits knapp 4.000 WahlbeobachterInnen dafür im Einsatz gewesen, davon auch welche in Schorndorf.
Anschließend stellte „Wabeo“ fest, dass die Ergebnisse aus diesen beobachteten Wahllokalen sich „von Durchschnitt der Wahllokale, in denen keine Wahlbeobachter waren“, unterscheiden, und zwar „komischerweise immer zum Vorteil der Regierungsparteien im Bundesland“, mithin zum Nachteil der Oppositionsparteien.
Ein anderes Beispiel wurde jüngst vom Volksentscheid aus Hamburg berichtet: Beim dortigen „Zukunftsentscheid“ am 12. Oktober 2025 wurde in einem Wahllokal die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel nicht mit der der abgegebenen Wahlbenachrichtigungsscheine abgeglichen. Die Wahlbeobachterin mahnte dies an. Und so kam heraus, dass zwei Stimmzettel mehr in der Urne gelandet waren als Wahlberechtigungsscheine abgegeben wurden.
Eine mögliche Erklärung dazu: Im Eingangsbereich des Wahllokals hätten „Stapel“ mit Stimmzetteln ausgelegen für jene, die ihre eigenen zu Hause vergessen hatten.
Diese dürften jedoch laut Gesetz nicht „unbeaufsichtigt im Eingangsbereich herumliegen“, sondern müssten „vom Wahlvorstand beaufsichtigt“ und nur unter Vorlage des Wahlscheins ausgeben werden.
Weil sich ansonsten jemand dort einen zusätzlichen zweiten Stimmzettel nehmen konnte und ihn zusammengefaltet mit seinem ersten in die Wahlurne einwerfen könne.
Unverständlich ist für „Wabeo“ zudem, dass der Bundeswahlleiter im Jahr 2021 nach der Bundestagswahl Ergebnisse aus 94.698 Wahlbezirken veröffentlicht, aber vor der Wahl von nur 85.000 Wahlvorständen gesprochen habe. Eine solche Diskrepanz von 11 Prozent sei „statistisch relevant“ und es stelle sich die Frage, ob es „Geisterwahlbezirke“ gebe.
Daher fragte „Wabeo“ nun nach der Bundestagswahl im Februar dieses Jahres nach der Anzahl der WahlhelferInnen, denen ein „Erfrischungsgeld“ ausgezahlt wurde. Weil man dadurch Rückschlüsse auf die Zahl der Wahllokale ziehen kann.
Zunächst hieß es, diese würden innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl bekannt gegeben. Doch dann hätten die Länder Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nochmal eine „Fristverlängerung“ für die Meldung beantragt.
Unter dem Slogan „Werde Wächter der Demokratie“ kann sich jede(r), der/die will, sich als WahlbeobachterIn bei den Landtagswahlen im kommenden Jahr zu beteiligen. In Baden-Württemberg findet diese am 8. März 2026 statt.
Mehr Info dazu gibt es auf der Homepage von „Wabeo“.

