Spazierengehen verboten

Kurz­mel­dung
Laut öf­fent­li­cher Be­kannt­ma­chung des Ord­nungs­amts sind seit vor­ges­tern alle Ver­samm­lun­gen auf Ge­mar­kung der Stadt Schorn­dorf, die „mit ge­ne­rel­len Auf­ru­fen zu ‚Mon­tags­spa­zier­gän­gen‘ oder ‚Spa­zier­gän­gen‘ in Zu­sam­men­hang ste­hen“, ver­bo­ten. Recht­li­che Grund­lage die­ser All­ge­mein­ver­fü­gung ist Pa­ra­graf 12 Abs. 2 der Co­rona-Ver­ord­nung des Lan­des (Co­ro­naVO).

Darin wird das Grund­recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit ein­ge­schränkt, „so­fern der Schutz vor In­fek­tio­nen an­der­wei­tig, ins­be­son­dere durch Auf­la­gen, nicht er­reicht wer­den kann.“ In Ab­satz 1 wer­den frei­lich Zu­sam­men­künfte, die der Wahr­neh­mung die­ses Grund­rechts „zu die­nen be­stimmt sind“, als „zu­läs­sig“ ge­währt.

Ver­an­stal­tun­gen zur Re­li­gi­ons­aus­übung sind wei­ter­hin er­laubt, vor­aus­ge­setzt, es gibt ein Hy­gie­ne­kon­zept nach § 7 und eine Da­ten­ver­ar­bei­tung (§ 8 Co­ro­naVO). So stan­den an Hei­lig­abend laut Lo­kal­zei­tung „meh­rere Hun­dert Teil­neh­mer“ auf dem Markt­platz, um der Weih­nachts­ge­schichte samt Kurz­pre­digt so­wie dem Blas­or­ches­ter zu lau­schen, und um ge­mein­sam zu sin­gen. Auf Kon­trol­len der Auf­la­gen wurde an die­sem Abend ver­zich­tet.

Auch die Mahn­wa­che in Win­ter­bach am mor­gi­gen Mon­tag ist be­hörd­lich ge­neh­migt wor­den. Sie ist für 50 Per­so­nen an­ge­mel­det, die sich dort mit Mu­sik­in­stru­men­ten zum Weih­nachts­lie­der­sin­gen um 17 Uhr am Markt­brun­nen tref­fen.

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