Kurzmeldung
Laut öffentlicher Bekanntmachung des Ordnungsamts sind seit vorgestern alle Versammlungen auf Gemarkung der Stadt Schorndorf, die „mit generellen Aufrufen zu ‚Montagsspaziergängen‘ oder ‚Spaziergängen‘ in Zusammenhang stehen“, verboten. Rechtliche Grundlage dieser Allgemeinverfügung ist Paragraf 12 Abs. 2 der Corona-Verordnung des Landes (CoronaVO).
Darin wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt, „sofern der Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch Auflagen, nicht erreicht werden kann.“ In Absatz 1 werden freilich Zusammenkünfte, die der Wahrnehmung dieses Grundrechts „zu dienen bestimmt sind“, als „zulässig“ gewährt.
Veranstaltungen zur Religionsausübung sind weiterhin erlaubt, vorausgesetzt, es gibt ein Hygienekonzept nach § 7 und eine Datenverarbeitung (§ 8 CoronaVO). So standen an Heiligabend laut Lokalzeitung „mehrere Hundert Teilnehmer“ auf dem Marktplatz, um der Weihnachtsgeschichte samt Kurzpredigt sowie dem Blasorchester zu lauschen, und um gemeinsam zu singen. Auf Kontrollen der Auflagen wurde an diesem Abend verzichtet.
Auch die Mahnwache in Winterbach am morgigen Montag ist behördlich genehmigt worden. Sie ist für 50 Personen angemeldet, die sich dort mit Musikinstrumenten zum Weihnachtsliedersingen um 17 Uhr am Marktbrunnen treffen.