Als „schwerwiegende Missachtung des Vergleichs“, den die Firma Teemana und das Landratsamt Rems-Murr im August 2022 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart beschlossen hatten, wertet Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, dass das Landratsamt erneut den Verkauf von Artemisia bei Androhung eines Zwangsgeldes von 30.000 Euro verbieten will, obwohl der Streit voriges Jahr beigelegt wurde (wir berichteten).
Das Landratsamt seinerseits sieht einen Verstoß durch Teemana gegen diesen Vergleich, da dieser festlegt, dass die Firma Anamed des Apothekers Hans-Martin Hirt ihr als „A‑3“ bezeichnetes Pflanzenprodukt „nicht als Lebensmittel in Verkehr“ bringen darf. Ein Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe vom 11. Januar dieses Jahres habe jedoch bestätigt, dass Artemisia ein Lebensmittel sei.
Dem entgegnet der Rechtsanwalt, dass zum einen das Zwangsgeld keineswegs nur „ausgesetzt“ gewesen sei, wie die Behörde meine, sondern durch den Vergleich per Gerichtsbeschluss ganz vom Tisch sei. Zum anderen sei die Beurteilung des CVUA gegenstandslos, da die Winnender Firma Teemana „Artemisia annua“ gar nicht als Lebensmittel verkaufe.
Der Rechtsanwalt zeigt sich „schockiert“, dass das Landratsamt den Vergleich nicht akzeptiere und „ein feindseliges Vorgehen erkennen“ lasse. Und dies, obwohl seine Mandantin ihrerseits „strikt alle im Vergleich enthaltenen Vorgaben beachtet und umgesetzt“ habe. Deshalb sieht Loeper im Verhalten des Landratsamts eine „abgründige Missachtung des Gerichts“.
Es sei unzulässig zu versuchen, ein „Haar in der Suppe“ zu finden, um die einvernehmlich entschiedene Sache „doch noch zu gewinnen und Artemisia annua dauerhaft zu verbieten“, schreibt der Anwalt. „Sie sind nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, Ziffer 3 des gerichtlichen Vergleichs einzuhalten. Sie schulden dies dem Rechtsstaat.“ Unter dieser Ziffer 3 steht explizit, dass „A‑3“ als Pflanzenrohstoff gilt.
„Seit 1997, aber besonders seit der Verleihung des Medizin-Nobelpreises an Frau Prof. Tu Youyou im Jahr 2015 ist ein heißer Wettbewerb um die Verfügbarkeit dieser Pflanze im Gange“, erklärt der Apotheker Dr. Hans-Martin Hirt die Hintergründe des Rechtsstreits. Die Frage dabei sei: „Darf sie als preiswertes ‚Hausmittel‘ verfügbar sein mit erstaunlichen Erfolgen bei Krebs, Corona, Borreliose usw. oder darf sie gerade wegen ihrer Wirksamkeit nur in 100 mal teureren Injektionen legal abgegeben werden?“
Dieser Disput sei „stellvertretend für ganz Europa“ zwischen seiner Organisation „anamed“ in Winnenden und dem Landratsamt Rems-Murr ausgetragen worden, und „nach jahrelangen Streitigkeiten, Gerichtsurteilen, Razzia“ und Beschlagnahmung seiner Ware habe der Vergleich am 10. August 2022 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart dafür gesorgt, dass „alle Parteien endlich wieder in Frieden leben und arbeiten“ konnten. Wegen der aktuellen „unglaublichen Rolle rückwärts“ des Landratsamts seien er und seine MitarbeiterInnen jetzt jedoch „alle sehr betroffen“.