Wie das „Schorndorfer Online-Blatt“ bereits vor drei Monaten entdeckt hat: Die Abstimmung des Gemeinderats am 17. November bezüglich Zuschuss für den Kunstverein war rechtswidrig. Das ist jetzt amtlich. Grünen-Stadtrat Ulrich Kost hätte daran nicht teilnehmen dürfen, da er als „vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied“ des Kunstvereins in dieser Sache befangen ist.
Der Tatbestand der Befangenheit ist in der Gemeindeordnung unter Paragraph 18 klar definiert: Ein Stadtrat darf weder an der Beratung teilnehmen, noch an der Abstimmung, wenn die entsprechende Angelegenheit „ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil bringen kann“. Dabei gilt ein Verein als „juristische Person“, und er im Vorstand als „Mitglied eines Organs einer juristischen Person“, sprich: dem Verein, der somit den Vorteil erlangt.
Auf Anfrage teilte das Regierungspräsidium Anfang Februar mit, dass „der Beschluss des Gemeinderats unter Mitwirkung eines befangenen Ratsmitglieds zu dessen Rechtswidrigkeit“ führt, wobei grundsätzlich eine „Heilungsmöglichkeit“ bestehe. Diese „Heilung“ erfolgt nun in der kommenden Gemeinderatssitzung am 16. März.
In der Sitzungsvorlage steht: „Um einen rechtswirksamen Beschluss über den städtischen Zuschuss an den Kunstverein herbeizuführen, legt die Stadtverwaltung die Angelegenheit hiermit dem Gemeinderat zur erneuten Beschlussfassung vor.“ Es ist nicht zu erwarten, dass die Abstimmung sehr viel anders ausfallen wird, muss jedoch sein, damit sie rechtlich sauber ist. Allerdings: Hätte niemand Einspruch erhoben, würde der Beschluss nach einem Jahr automatisch als „von Anfang an gültig zu Stande gekommen“ angesehen werden, wie § 18 Abs. 2 Nr. 6 der Gemeindeordnung besagt.
Im Regierungspräsidium gehört die Klärung einer Befangenheit von Gemeinderäten zum „täglichen Brot“, wie Michael Hagmann, Leiter des Referats „Kommunales“, erklärt. Die Frage, wie häufig dieses Thema auftaucht, könne laut Pressereferentin Lisa Schmidt allerdings nicht beantwortet werden, da „über die entsprechenden Anfragen keine interne Statistik geführt“ werde. Jedoch erklärt sie: „In der Regel wird die Abstimmung mit dem Regierungspräsidium im Vorfeld der Beschlussfassung gesucht.“
Die Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 16. März, im Großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Sie ist öffentlich und beginnt um 18 Uhr. Der Zuschuss für den Kunstverein steht an 17. Stelle auf der Tagesordnung.