Aufruf zur Gewerbe-Ansiedlung

Kurz­mel­dung«
Für das Ge­wer­be­ge­biet „Un­tere Breite“ in Wei­ler kön­nen sich ab so­fort in­ter­es­sierte Be­triebe um ei­nen Bau­platz be­wer­ben. Das Ge­biet um­fasst ins­ge­samt rund 2,6 Hektar Grund und Bo­den. Es han­delt sich da­bei um jene Flä­che, die bis vor kur­zem im Be­sitz der Firma Frech für eine mög­li­che Be­triebs-Er­wei­te­rung war.

Da­her hatte diese Firma noch vor we­ni­gen Jah­ren die Stadt­ver­wal­tung – ver­geb­lich – um eine di­rekte Stra­ßen­ver­bin­dung zur Quer­spange ge­be­ten. Da­mit der Lie­fer­ver­kehr von und zur B 29 die Wei­ler­mer Orts­durch­fahrt nicht be­las­tet.

In sei­ner ak­tu­el­len Haus­halts­rede be­rich­tete OB Hornikel von „sehr ver­trau­ens­vol­len Ge­sprä­chen mit der Ge­schäfts­füh­rung der Firma Frech“, bei de­nen er be­reits „früh im letz­ten Jahr“ den An­kauf die­ses Ge­wer­be­grund­stü­ckes ver­ein­bart habe, dem der Ge­mein­de­rat im De­zem­ber 2024 seine Zu­stim­mung gab.

Süd­lich der Bahn­li­nie am Orts­ei­gen­gang Wei­ler liegt das Ge­wer­be­ge­biet © D. Grbic

In je­ner Sit­zung er­klärte Bür­ger­meis­ter Eng­lert, dass er beim Wie­der­ver­kauf mit „deut­li­chen Ge­win­nen“ rechne. Der Qua­drat­me­ter­preis be­trägt 250 Euro. Da­durch könnte der Ver­kauf über 6 Mil­lio­nen Euro in die Stadt­kasse spü­len.

Alle In­for­ma­tio­nen zu Be­wer­bungs­ver­fah­ren und Ver­ga­be­richt­li­nie sind auf der städ­ti­schen Web­seite auf­ge­führt. Lo­kale Be­triebe ha­ben laut Pres­se­mit­tei­lung, die Chance, klei­nere Grund­stü­cke in­ner­halb des Flur­stücks 1268/​7 zu er­wer­ben.

Die Ver­gabe der Ge­wer­be­grund­stü­cke er­folgt laut Aus­schrei­bung „auf Grund­lage ei­nes trans­pa­ren­ten Ver­fah­rens“, bei dem „öko­no­mi­sche, öko­lo­gi­sche und so­ziale Aspekte be­rück­sich­tigt wer­den“.

Für das vom Ge­mein­de­rat ge­wünschte „grüne“ Ge­wer­be­ge­biet müs­sen Be­wer­ber ein „nach­hal­ti­ges en­er­ge­ti­sches Ge­samt­kon­zept“ vor­le­gen. Die­ses sollte laut On­line-For­mu­lar An­ga­ben zum „Ein­satz er­neu­er­ba­rer En­er­gien“ ent­hal­ten, so­wie die Aspekte „Kli­ma­schutz­kon­zept, nach­hal­tige Bau­weise, Dach­be­grü­nung, Flä­chen­ef­fi­zi­enz oder Er­halt der Bio­di­ver­si­tät“.

An­hand die­ser und wei­te­rer Kri­te­rien wer­den dar­auf­hin die Be­wer­bun­gen ein­ge­stuft. Wo­bei die Stadt­ver­wal­tung sich ex­pli­zit das Recht vor­be­hält, ei­nem Be­trieb den Vor­rang zu ge­ben, selbst wenn die­ser ei­nen hin­te­ren Platz in der Rang­folge ein­nimmt.

Die end­gül­tige Ent­schei­dung über den Ver­kauf der Ge­wer­be­grund­stü­cke soll schließ­lich der Ge­mein­de­rat tref­fen, vor­aus­sicht­lich im Ok­to­ber die­ses Jah­res.

Ein­sen­de­schluss für die Be­wer­bun­gen ist der 15. Juli 2025.

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