Am Rande bemerkt

Kurzglosse
Der Ge­mein­de­rat hat in sei­ner jüngs­ten Sit­zung Thors­ten Eng­lert zum Ers­ten Bür­ger­meis­ter ge­wählt. An­ge­sichts die­ses Er­eig­nis­ses fragt sich die Ger­ma­nis­tin, ob die Be­zeich­nung „Bür­ger­meis­ter“ ei­gent­lich noch zeit­ge­mäß ist. Das Wort „Meis­ter“ be­zeich­net laut Du­den ei­nen Men­schen, der ent­we­der in sei­nem Fach her­vor­ra­gend ist (und dies per Meis­ter­prü­fung be­wie­sen hat) oder es hat die Be­deu­tung „Herr und Ge­bie­ter“.

Ein Schnei­der­meis­ter ist ein Kön­ner sei­nes Fachs im Schnei­dern, ein Bä­cker­meis­ter im Ba­cken. Ein Bür­ger­meis­ter müsste ana­log Kön­ner im „Bür­gern“ sein. Das gibt es nicht. Also bliebe nur die De­fi­ni­tion „Herr und Ge­bie­ter“. Und ge­nau das ist er nicht. Im Ge­gen­teil. Er hat der Be­völ­ke­rung zu die­nen. Die Bür­ger­schaft ist der Sou­ve­rän. Er wird von de­ren Steu­er­gel­dern be­zahlt. Diese Amts­be­zeich­nung muss drin­gend an die tat­säch­li­chen Ver­hält­nisse an­ge­passt wer­den in: „Ers­ter Bür­gerdie­ner“.

OHNE MOOS NIX LOS!

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