Bezüglich der noch fehlenden 3,5 Millionen Euro Fördergelder für den Bücherei-Bau wurde auf unsere Nachfrage hin vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mitgeteilt, dass diese „in Aussicht“ gestellt seien, jedoch nur „vorbehaltlich der Mittelbereitstellung“ durch Bund und Land ausgezahlt werden könnten. Auch, „dass aufgrund der Vielzahl der eingereichten Förderanträge nicht alle Anträge vollständig bewilligt werden können.“
Wörtlich schrieb Marcel Busch, der stellvertretende Pressesprecher:
„Für das Sanierungsgebiet „Weststadt II“ wurden seit 2014 einschließlich der jetzt bewilligten Erhöhung insgesamt 5,1 Mio. Euro an Bundes- und Landesfinanzhilfen für die Stabilisierung und Fortentwicklung der Weststadt zu einem funktions- und zukunftsfähigen Teilbereich der Innenstadt bewilligt.
Aus Sicht des Landes stellt dabei die Erneuerung und Umnutzung des Kulturdenkmals Archivstraße 4 zur Schaffung der Gemeinbedarfseinrichtung „Stadtbücherei“ ein besonderes Förderprojekt im Sanierungsgebiet dar und deckt dabei mehrere wichtige Aspekte der städtebaulichen Erneuerung und der Innenstadtentwicklung ab.
Das Land stellt daher auch in Aussicht, das Sanierungsgebiet „Weststadt II“ – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber in Bund und Land und der künftigen Entscheidungen zu den jährlichen Städtebauförderprogrammen – auch weiterhin im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen, um die Gesamtmaßnahme zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Vielzahl der eingereichten Förderanträge nicht alle Anträge vollständig bewilligt werden können.“