Zuschuss für Bücherei-Bau nicht sicher

Be­züg­lich der noch feh­len­den 3,5 Mil­lio­nen Euro För­der­gel­der für den Bü­che­rei-Bau wurde auf un­sere Nach­frage hin vom Mi­nis­te­rium für Lan­des­ent­wick­lung und Woh­nen mit­ge­teilt, dass diese „in Aus­sicht“ ge­stellt seien, je­doch nur „vor­be­halt­lich der Mit­tel­be­reit­stel­lung“ durch Bund und Land aus­ge­zahlt wer­den könn­ten. Auch, „dass auf­grund der Viel­zahl der ein­ge­reich­ten För­der­an­träge nicht alle An­träge voll­stän­dig be­wil­ligt wer­den kön­nen.“

Wört­lich schrieb Mar­cel Busch, der stell­ver­tre­tende Pres­se­spre­cher:

„Für das Sa­nie­rungs­ge­biet „West­stadt II“ wur­den seit 2014 ein­schließ­lich der jetzt be­wil­lig­ten Er­hö­hung ins­ge­samt 5,1 Mio. Euro an Bun­des- und Lan­des­fi­nanz­hil­fen für die Sta­bi­li­sie­rung und Fort­ent­wick­lung der West­stadt zu ei­nem funk­ti­ons- und zu­kunfts­fä­hi­gen Teil­be­reich der In­nen­stadt be­wil­ligt.

Aus Sicht des Lan­des stellt da­bei die Er­neue­rung und Um­nut­zung des Kul­tur­denk­mals Ar­chiv­straße 4 zur Schaf­fung der Ge­mein­be­darfs­ein­rich­tung „Stadt­bü­che­rei“ ein be­son­de­res För­der­pro­jekt im Sa­nie­rungs­ge­biet dar und deckt da­bei meh­rere wich­tige Aspekte der städ­te­bau­li­chen Er­neue­rung und der In­nen­stadt­ent­wick­lung ab.

Das Land stellt da­her auch in Aus­sicht, das Sa­nie­rungs­ge­biet „West­stadt II“ – vor­be­halt­lich der Mit­tel­be­reit­stel­lung durch den Haus­halts­ge­setz­ge­ber in Bund und Land und der künf­ti­gen Ent­schei­dun­gen zu den jähr­li­chen Städ­te­bau­för­der­pro­gram­men – auch wei­ter­hin im Rah­men der fi­nan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten zu un­ter­stüt­zen, um die Ge­samt­maß­nahme zu ei­nem er­folg­rei­chen Ab­schluss zu brin­gen.

Im Üb­ri­gen ist dar­auf hin­zu­wei­sen, dass auf­grund der Viel­zahl der ein­ge­reich­ten För­der­an­träge nicht alle An­träge voll­stän­dig be­wil­ligt wer­den kön­nen.“

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