Wer beleuchtet den Kirchturm?

„Die Be­leuch­tung des Kirch­turms ist Sa­che der Kir­chen­ge­meinde“, teilte die Rat­haus-Pres­se­stelle auf An­frage mit. Um En­er­gie zu spa­ren, wür­den sei­tens der Stadt le­dig­lich Stra­ßen­be­leuch­tun­gen re­du­ziert und die Fin­nen­bahn am Sport­park ab­ge­schal­tet. Die De­ka­nin der evan­ge­li­schen Kir­che, Dr. Ju­liane Baur, hin­ge­gen sagt, sie gehe da­von aus, dass die Kirch­turm­be­leuch­tung an die Stra­ßen­la­ter­nen ge­kop­pelt ist. Da­her habe es sie auch ver­wun­dert, als sie von ih­rem Som­mer­ur­laub zu­rück­kam und der Kirch­turm im­mer noch an­ge­strahlt war.

Eine er­neute An­frage im Rat­haus führte nach drei Ta­gen zu der Aus­kunft von Pres­se­spre­che­rin Clau­dia Lös­ler: „Die Be­leuch­tung der Stadt­kir­che läuft zur Hälfte über den Strom­ver­tei­ler der Stadt und zur Hälfte über den der Kir­che. Die Hälfte, die über die Stadt läuft, wird in Kürze ab­ge­schal­tet.“ De­ka­nin Baur ver­mu­tet, dass Lös­ler mit der an­de­ren Hälfte die Weih­nachts­be­leuch­tung meint, die in den Hän­den der Kir­che liege. Zur Klä­rung des The­mas habe sie vor, mit der Stadt­ver­wal­tung „zeit­nah ins Ge­spräch zu kom­men“.

Im Üb­ri­gen ist die Be­leuch­tung so­gar ver­bo­ten. Seit zwei Jah­ren. Im Juli 2020 be­schloss dies der Land­tag Ba­den-Würt­tem­bergs im neuen Na­tur­schutz­ge­setz – als Re­ak­tion auf das Volks­be­geh­ren „Ret­tet die Bie­nen“.

Im „Ge­setz zum Schutz der Na­tur und zur Pflege der Land­schaft“ steht un­ter § 21: Es ist im Som­mer ganz­tä­gig so­wie von 1. Ok­to­ber bis 31. März zwi­schen 22 Uhr und 6 Uhr „ver­bo­ten, die Fas­sa­den bau­li­cher An­la­gen der öf­fent­li­chen Hand zu be­leuch­ten“ – mit der Ein­schrän­kung „so­weit dies nicht aus Grün­den der öf­fent­li­chen Si­cher­heit er­for­der­lich“ oder „durch Rechts­vor­schrift vor­ge­schrie­ben“ ist. Für alle Au­ßen­be­leuch­tun­gen müsse die Schä­di­gung der In­sek­ten­fauna, „über­prüft“ und der Ar­ten­schutz „be­rück­sich­tigt“ wer­den.

Wenn et­was ge­setz­lich ver­bo­ten ist, wie kann es sein, dass das voll­kom­men igno­riert wird? Warum konnte der Kirch­turm mo­na­te­lang wei­ter be­leuch­tet wer­den? Die Pres­se­spre­che­rin des Um­welt­mi­nis­te­rium, Bet­tina Jehne, lie­fert die Er­klä­rung: „Straf­vor­schrif­ten sind lan­des­recht­lich nicht mög­lich, hier hat der Bund die al­lei­nige Kom­pe­tenz“, Glei­ches gelte für Buß­gel­der. Also: Nie­mand wird be­straft, wenn er die­ses Ver­bot miss­ach­tet.

Hinzu komme: „Buß­gel­der kön­nen nur bei ei­nem in­di­vi­du­el­len Fehl­ver­hal­ten ver­hängt wer­den. Da sich das Ver­bot in die­sem Fall an Kom­mu­nen und nicht an In­di­vi­du­al­per­so­nen rich­tet, ist auch das Ver­hän­gen ei­nes Buß­gelds recht­lich nicht zu­läs­sig.“ Statt der Ein­hal­tung von Ge­set­zen per Stra­fen Nach­druck zu ver­lei­hen, werde hier le­dig­lich auf Ein­sicht ge­setzt.

So ver­su­che das Mi­nis­te­rium, wie Jehne er­läu­tert, „die Kom­mu­nen über den Sinn und Zweck des Ver­bots auf­zu­klä­ren und bei ih­nen Be­wusst­sein und Ver­ständ­nis für die Er­for­der­lich­keit der Ver­rin­ge­rung der Licht­ver­schmut­zung zu we­cken“, nicht zu­letzt, in­dem es an ihre „Vor­bild­funk­tion“ ap­pel­liere. Ein ent­spre­chen­des Schrei­ben sei im Mai 2021 an alle Ge­mein­den im Land ver­sandt wor­den, und „daran ar­bei­ten wir selbst­ver­ständ­lich auch wei­ter“.

Zu­sätz­lich hät­ten sich im Juli bei ei­nem „Kri­sen­gip­fel zur Gas­ver­sor­gung“ das Land samt Wirt­schaft, Kom­mu­nen und Ver­bän­den „zum En­er­gie­spa­ren be­kannt“, was als „star­kes und ge­schlos­se­nes Zei­chen zum ge­mein­sa­men Han­deln“ ge­se­hen werde, „um diese En­er­gie­krise so­li­da­risch und im Schul­ter­schluss“ zu be­wäl­ti­gen.

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