Kurzmeldung«
Der Rathaus-Chef schlägt dem Gemeinderat vor, in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag, 23. Juli, das Bürgerbegehren zum Erhalt des Museums am Kirchplatz für „unzulässig“ zu erklären.
Als Grund führt er an, dass das Begehren keinen Kostendeckungsvorschlag enthalte.
Demgegenüber erklärt Alt-OB Winfried Kübler von der Pro Museum Bürgerinitiative, dass es ein solches auch gar nicht brauche, weil der angestrebte Bürgerentscheid keine zusätzlichen Kosten verursacht, sondern – im Gegenteil – dadurch das Geld gespart wird, das für Umzug und Miete am Busbahnhof sonst anfällt.
Die Verwaltung schreibt in ihrer Sitzungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt 9: Im Rahmen ihrer Zulässigkeitsprüfung „stellte sich die Rechtsfrage“, ob das Bürgerbegehren einen Kostendeckungsvorschlag enthalten muss. Dazu sei das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) „um eine rechtsaufsichtliche Einschätzung gebeten“ worden.
Und nach dessen Auffassung „hätte sich der Kostendeckungsvorschlag mit der Frage befassen müssen, welche Maßnahmen und finanziellen Aufwendungen hierfür erforderlich sind“.
Der Hinweis auf den Unterschriftenblättern, dass durch den Verzicht eines Umzugs des Museums keine Kosten entstehen, vermöge „nicht die erforderliche Auseinandersetzung zu ersetzen“.
Daher „empfiehlt“ die Stadtverwaltung dem Gemeinderat, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären.
Diese Empfehlung „stützt sich“ auf die Einschätzung des RP, das die „beabsichtigte Vorgehensweise“ der Stadt „ausdrücklich als rechtmäßig und nicht zu beanstanden bewertet“ habe.
Im Übrigen vermeldet die Stadt, dass noch vor Abschluss der Prüfung der Unterschriftenlisten das erforderliche Quorum von 7 Prozent der Wahlberechtigten bereits erfüllt wurde: denn 2.742 Ja-Stimmen seien inzwischen rechtmäßig anerkannt; 2.160 hätten bereits gereicht.
Das weitere Vorgehen im Gemeinderat sieht so aus:
Unabhängig vom Antrag der Verwaltung auf Unzulässigkeit sei es dem Gemeinderat „politisch freigestellt“, der Bürgerinitiative „zu signalisieren“, dass ein „formell ordnungsgemäßes“ Bürgerbegehren „grundsätzlich eingereicht werden kann“, was danach klingt, dass die Unterschriftensammlung wiederholt werden könne.
Zudem wolle die Verwaltung den Vertretern des Bürgerbegehrens gewähren, in der Gemeinderatssitzung angehört zu werden, um ihre Ansicht darzulegen.
Auf Nachfrage beim Regierungspräsidium (RP) erfuhren wir zu diesem Vorgang:
Von ihrer Seite aus „liegt eine abschließende rechtsaufsichtliche Einschätzung nicht vor“.
Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens habe „die Stadt in eigener Zuständigkeit geprüft“ und mit dem RP „ausgetauscht“.
Was bedeute: „Die Entscheidung lag bei der Stadt“ bzw. obliegt dem Gemeinderat.

