Gedenktag«
Seit Urzeiten wird unter kräuterkundigen Frauen der 15. August als „Großfrauentag“ angesehen. Jetzt sind die Kräuter besonders heilkräftig, weil sie bei heißem, trockenen Wetter und viel Sonnenlicht ihre ätherischen Öle und andere kraftvolle Wirkstoffe bilden. Traditionsgemäß pflücken die Frauen sie ab jetzt frühmorgens von Hand, ohne Messer, ohne zu sprechen. Die nun folgenden vier Wochen heißen daher auch „Frauendreißiger“.
„In früheren Zeiten war das Kräutersammelfest kein leeres Ritual“, erklärt der Kulturanthropologe Wolf-Dieter Storl. „Die Würzweihkräuter waren die praktische Apotheke für Haus und Stall.“ Und: „Auch in der heutigen Zeit macht es Sinn, sich an die Rhythmen des natürlichen Kalenders zu halten und den August zur Kräutersammelzeit zu machen.“
Die christliche Religion hat auf den 15. August das Fest „Maria Himmelfahrt“ gelegt. Als die Gottesmutter ihr Grab verlassen hat und in den Himmel aufstieg, habe, so heißt es, ihr Grab nach Rosen geduftet. Zudem habe sie uns ihre Heil- und Segenskräfte in Form der heilsamen Kräuter hinterlassen.
Am 15. August werden in katholischen Gegenden Büschel von neun Kräutern gebunden, die in die Kirche getragen, vom Priester geweiht und später im Haus aufgehängt werden. „August-Maien“ heißen sie in der Schweiz, anderswo „Kräuterboschen“ oder „Kräuterbüschel“. Der Tag wird daher auch „Büschelfrauentag“ genannt.
Zentrum dieser Gestecke ist stets die Königskerze. Als Rückgrat des Kräuterbüschels richtet sie auch ihre Trägerin innerlich auf, verhelfe zur Ehrlichkeit mit sich selbst, indem sie die Verbindung mit ihrer inneren Stimme herstellt. Nicht zuletzt gilt ein Tee aus den Blüten der Königskerze heilsam für Husten, Hals und Kehlkopf.
Auch Wetterregeln beziehen sich auf diesen heutigen Tag in der Mitte des Erntemonats August, wie zum Beispiel: „Frauentag mit Sonnenschein bringt viel Obst und süßen Wein“ oder „Wie das Wetter am Himmelfahrtstag, so es noch zwei Wochen bleiben mag“. Langjährige meteorologische Aufzeichnungen bestätigen, dass dies in 3 von 4 Jahren zutrifft.