Gedenktag«
Heute vor 78 Jahren, am 22. April 1948, beschloss der Landtag in Stuttgart das Gesetz „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden“.
Es diente kurz darauf als Vorlage für Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Initiatorin war Anna Haag aus Althütte. Die überzeugte Pazifistin hatte gute Gründe. Damals, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, sah sie in den Lazaretten „Menschenwracks“, die „lebendig begraben sind“, da sie nur noch „Überbleibsel junger, schöner Menschen“ waren: „ohne Gesichter, ohne Rücken“ oder „menschliche Rümpfe ohne Arme und ohne Beine“. Dies alles „mit dem lebendigen Bewusstsein, das sie zwingt, in jeder Minute ihre Qual wahrnehmen zu können“.
Anna Haag warnte eindringlich: „Sie sehen dort, was Menschen angetan werden kann.“
Zur Abstimmung waren etliche ihrer männlichen Parlamentskollegen nicht erschienen. Es ist anzunehmen, dass sie dadurch der Gefahr entgehen wollten, entweder als herzloser Barbar (bei Ablehnung) oder als Vaterlandsverräter bzw. Memme (bei Zustimmung) zu gelten.
Politische Analytiker fürchten, dass das Grundrecht auf Verweigerung des Kriegsdiensts mit der Waffe von der Regierung über den Haufen geworfen wird, sobald sie den Kriegs- oder Spannungsfall ausruft.
Nämlich genauso, wie einzelne Grundrechte während der Coronazeit einem höher angesiedelten Ziel des Gesundheitsschutzes geopfert wurden.
Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München, meint dazu: „Das ist falsch.“ Denn das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung sei explizit „auf den Kriegsfall zugeschnitten“. Daher verlange „sein unantastbarer Kernbereich gerade für den Verteidigungsfall uneingeschränkte Geltung“.
Sie schrieb dies am 24. Februar 2025 in Bezug auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass ein ukrainischer Staatsbürger, der in Deutschland den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert hat, trotzdem in die Ukraine ausgeliefert werden darf.
Obwohl dieses Grundrecht dort wegen des Kriegs ausgesetzt wurde.

