Eine Frage der Logik

Kurzglosse
Man liest im­mer wie­der, es rei­che al­lein die Ver­mu­tung, dass ein Reichs­bür­ger bei den Mon­tags­spa­zier­gän­gen mit­läuft, um diese zu rechts­extre­mis­ti­schen Ver­an­stal­tun­gen zu er­klä­ren. Nun drängt sich ak­tu­ell die Frage auf: Wie ist dann die Men­schen­kette des „Schorn­dor­fer Ap­pells“ von vo­ri­gem Diens­tag zu be­zeich­nen, nach­dem sich dort eine Mon­tags­spa­zier­gän­ge­rin ein­ge­reiht hatte?

Müsste man nach den Re­geln der Lo­gik nicht schluss­fol­gern, dass diese Ak­tion so­mit ein Mon­tags­spa­zier­gang ge­wor­den ist?

In der Schule ha­ben wir ge­lernt: Wenn A gleich B ist, und B gleich C, muss fol­ge­rich­tig A auch gleich C sein. Fürs Le­ben ge­lernt, über­tra­gen wir also: Wenn die Men­schen­kette durch jene Frau zu ei­nem Mon­tags­spa­zier­gang wird, und wenn ein Mon­tags­spa­zier­gang eine rechts­extre­mis­ti­sche Ver­an­stal­tung ist, ist lo­gi­scher­weise auch diese Men­schen­kette eine rechts­extre­mis­ti­sche Ak­tion.

Oder an­ders ge­sagt: Die Men­schen­kette hat ihre Un­schuld ver­lo­ren.

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