Kommentar
„Was ist bei unseren Stadtwerken los?“ hat Stadträtin Kirsten Katz ihren Beitrag in der gestrigen Ausgabe von „Schorndorf aktuell“, dem städtischen Mitteilungsblatt, überschrieben (Seite 2 unten). Als Aufsichtsrätin der Stadtwerke unterliegt sie einem Schweigegebot, darf noch nicht einmal ihrer eigenen Fraktion sagen, was sie im Aufsichtsrat erfährt.
Allerdings weist sie auf den Bericht der Abteilung „Revision“ hin, deren Leiterin Marietta Weil unlängst in öffentlicher Gemeinderatssitzung darlegte, was sie beim Prüfen der Bücher des Bäderbetriebs an Erstaunlichem aufgedeckt hat. Im Protokoll dieser Sitzung bekommt man einen ersten Eindruck davon, wenn sie zum Beispiel erklärt, dass zwischen Stadtwerken und Bäderbetrieb „nicht immer verursachergerecht verbucht werde“.
Für Laien wirkt es ohnehin sehr ungewöhnlich, dass die „Stadtwerke GmbH“ eine Tochtergesellschaft der stadteigenen Bäderbetriebe ist. Hier gilt offenbar nicht die Grundweisheit „starke Mutter – starke Kinder“. Denn die Stadtwerke erwirtschafteten bislang immer einen satten Gewinn, mit dem sie das chronische Defizit des Bäderbetriebs von über 2 Millionen Euro alljährlich ausgleichen. Diese Muttergesellschaft scheint also eher ein sehr schwaches Mütterchen zu sein.
Und dement ist es offenbar auch. Im Wirtschaftsbericht für das Jahr 2018 zeigt die Revisorin nämlich noch deutlicher Zustände auf, die man so nicht erwartet hätte.
Auf Seite 67 ist da zu lesen, dass sie beim Prüfen der Unterlagen zwei Belege fand, „in denen Dritte Vermögensgegenstände erworben haben“, und der Bäderbetrieb „nicht Rechnungsadressat ist“. Mit anderen Worten: Da hat sich jemand privat etwas gekauft, und diese Rechnung ist im Ordner der Stadtwerke-Buchführung gelandet. Entweder hat er sich seine Anschaffung vom Bäderbetrieb bezahlen lassen, oder das demente Mütterchen hat diese Rechnung aus Versehen dort abgeheftet.
Auch wurden die Arbeiten für die Sanierung der Fliesen im Schwimmbecken „freihändig ohne Einholung vergleichbarer Angebote“ vergeben. Hatte Mütterchen womöglich ganz vergessen, dass es so etwas öffentlich ausschreiben muss?
Desgleichen der Umgang mit Spenden: Diese darf es – wie jegliche Geldzuwendung – nur mit Genehmigung des Gemeinderats annehmen. Doch wurde eine Spende zum zehnjährigen Jubiläum im März 2018 erst anderthalb Jahre später vom Gemeinderat genehmigt.
Und, ach ja, die Logos von Firmen im Programmheft von „Kultur am See“! Diese seien nicht etwa als Gegenleistung für Sponsoring abgedruckt worden, sondern, weil die Bäder mit denen „eine langjährige gute Geschäftsbeziehung haben.“
Mütterchen, Mütterchen! Wie lang wird das so mit dir noch gut gehen?