Auf der Straße

Kom­men­tar«
Die De­mo­kra­tie ist un­se­rem OB Hornikel ein Her­zens­an­lie­gen.
Da­für geht er all­jähr­lich auf die Straße.
Um sie zu schüt­zen.
Um sie zu ver­tei­di­gen.
Je­des Mal, wenn die AfD sich in der Kün­ke­lin- oder Schur­wald­halle ver­sam­melt.

Da be­tet er am Mi­kro­phon das Grund­ge­setz run­ter.

Dann sagt er auch schon mal wört­lich, dass es ihn an­kotze, im­mer noch und im­mer wie­der für den Er­halt der De­mo­kra­tie öf­fent­lich ein­zu­ste­hen zu müs­sen.

Es ist ihm – dem­entspre­chend – auch scheiß­egal, dass ein Ober­bür­ger­meis­ter ei­ner Neu­tra­li­täts­pflicht un­ter­liegt.

Denn dann kommt der ge­lernte Ju­rist mit dem ge­nia­len Win­kel­zug, dass er dort als Pri­vat­mann pro­tes­tiert. Das fällt un­ter Ar­ti­kel 5 des Grund­ge­set­zes: Mei­nungs­frei­heit.
Dann steht er da und kann nicht an­ders.
Schlicht als „Bür­ger“ Bernd, ohne „Meis­ter“, ohne „Ober-“.

In­ter­es­sant wird es, wenn sich die Rol­len ver­keh­ren.
Wenn auf ein­mal 3.500 Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ihr de­mo­kra­tisch ver­brief­tes Recht auf Pro­test wahr­neh­men und bei­spiels­weise zum Um­gang mit ih­rem Mu­seum ei­nen Bür­ger­ent­scheid for­dern.

Dann ver­wahrt sich Hornikel ent­schie­den da­ge­gen, dem Druck der Straße nach­zu­ge­ben.

Dann wirft er den In­itia­to­ren der Ak­tion vor, sie hät­ten auf der Straße Un­ter­schrif­ten „ge­fischt“. Ge­rade so, als ob es dort keine mün­di­gen Bür­ger gäbe, son­dern nur Op­fer von Bau­ern­fän­ger-Me­tho­den.

Dann holt er sich ei­nen Fach­an­walt zu Hilfe (In­si­der spre­chen von 10.000 Euro Ho­no­rar, die iro­ni­scher­weise aus Steu­er­gel­dern be­zahlt wer­den), um sich die von ihm ge­wünschte Un­zu­läs­sig­keit des Bür­ger­be­geh­rens be­stä­ti­gen zu las­sen.

Wenn Hornikel schließ­lich noch ver­kün­det, dass sein Ge­mein­de­rat das ein­zig le­gi­time Gre­mium sei, um über die Mu­se­ums­frage zu ent­schei­den, legt dies den Ver­dacht nahe, sein De­mo­kra­tie-Ver­ständ­nis ist eher auf den „Bür­ger Bernd“ zu­ge­schnit­ten als auf ei­nen Ober­bür­ger­meis­ter.

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