Kommentar«
Die Demokratie ist unserem OB Hornikel ein Herzensanliegen.
Dafür geht er alljährlich auf die Straße.
Um sie zu schützen.
Um sie zu verteidigen.
Jedes Mal, wenn die AfD sich in der Künkelin- oder Schurwaldhalle versammelt.
Da betet er am Mikrophon das Grundgesetz runter.
Dann sagt er auch schon mal wörtlich, dass es ihn ankotze, immer noch und immer wieder für den Erhalt der Demokratie öffentlich einzustehen zu müssen.
Es ist ihm – dementsprechend – auch scheißegal, dass ein Oberbürgermeister einer Neutralitätspflicht unterliegt.
Denn dann kommt der gelernte Jurist mit dem genialen Winkelzug, dass er dort als Privatmann protestiert. Das fällt unter Artikel 5 des Grundgesetzes: Meinungsfreiheit.
Dann steht er da und kann nicht anders.
Schlicht als „Bürger“ Bernd, ohne „Meister“, ohne „Ober-“.
Interessant wird es, wenn sich die Rollen verkehren.
Wenn auf einmal 3.500 Bürgerinnen und Bürger ihr demokratisch verbrieftes Recht auf Protest wahrnehmen und beispielsweise zum Umgang mit ihrem Museum einen Bürgerentscheid fordern.
Dann verwahrt sich Hornikel entschieden dagegen, dem Druck der Straße nachzugeben.
Dann wirft er den Initiatoren der Aktion vor, sie hätten auf der Straße Unterschriften „gefischt“. Gerade so, als ob es dort keine mündigen Bürger gäbe, sondern nur Opfer von Bauernfänger-Methoden.
Dann holt er sich einen Fachanwalt zu Hilfe (Insider sprechen von 10.000 Euro Honorar, die ironischerweise aus Steuergeldern bezahlt werden), um sich die von ihm gewünschte Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigen zu lassen.
Wenn Hornikel schließlich noch verkündet, dass sein Gemeinderat das einzig legitime Gremium sei, um über die Museumsfrage zu entscheiden, legt dies den Verdacht nahe, sein Demokratie-Verständnis ist eher auf den „Bürger Bernd“ zugeschnitten als auf einen Oberbürgermeister.

