Hornikel will Bürgerentscheid verhindern

Kurz­mel­dung«
Der Rat­haus-Chef schlägt dem Ge­mein­de­rat vor, in sei­ner Sit­zung am kom­men­den Don­ners­tag, 23. Juli, das Bür­ger­be­geh­ren zum Er­halt des Mu­se­ums am Kirch­platz für „un­zu­läs­sig“ zu er­klä­ren.

Als Grund führt er an, dass das Be­geh­ren kei­nen Kos­ten­de­ckungs­vor­schlag ent­halte.

Dem­ge­gen­über er­klärt Alt-OB Win­fried Kü­b­ler von der Pro Mu­seum Bür­ger­initia­tive, dass es ein sol­ches auch gar nicht brau­che, weil der an­ge­strebte Bür­ger­ent­scheid keine zu­sätz­li­chen Kos­ten ver­ur­sacht, son­dern – im Ge­gen­teil – da­durch das Geld ge­spart wird, das für Um­zug und Miete am Bus­bahn­hof sonst an­fällt.

Die Ver­wal­tung schreibt in ih­rer Sit­zungs­vor­lage zu die­sem Ta­ges­ord­nungs­punkt 9: Im Rah­men ih­rer Zu­läs­sig­keits­prü­fung „stellte sich die Rechts­frage“, ob das Bür­ger­be­geh­ren ei­nen Kos­ten­de­ckungs­vor­schlag ent­hal­ten muss. Dazu sei das Re­gie­rungs­prä­si­dium Stutt­gart (RP) „um eine rechts­auf­sicht­li­che Ein­schät­zung ge­be­ten“ wor­den.

Und nach des­sen Auf­fas­sung „hätte sich der Kos­ten­de­ckungs­vor­schlag mit der Frage be­fas­sen müs­sen, wel­che Maß­nah­men und fi­nan­zi­el­len Auf­wen­dun­gen hier­für er­for­der­lich sind“.

Der Hin­weis auf den Un­ter­schrif­ten­blät­tern, dass durch den Ver­zicht ei­nes Um­zugs des Mu­se­ums keine Kos­ten ent­ste­hen, ver­möge „nicht die er­for­der­li­che Aus­ein­an­der­set­zung zu er­set­zen“.

Da­her „emp­fiehlt“ die Stadt­ver­wal­tung dem Ge­mein­de­rat, das Bür­ger­be­geh­ren für un­zu­läs­sig zu er­klä­ren.

Diese Emp­feh­lung „stützt sich“ auf die Ein­schät­zung des RP, das die „be­ab­sich­tigte Vor­ge­hens­weise“ der Stadt „aus­drück­lich als recht­mä­ßig und nicht zu be­an­stan­den be­wer­tet“ habe.

Im Üb­ri­gen ver­mel­det die Stadt, dass noch vor Ab­schluss der Prü­fung der Un­ter­schrif­ten­lis­ten das er­for­der­li­che Quo­rum von 7 Pro­zent der Wahl­be­rech­tig­ten be­reits er­füllt wurde: denn 2.742 Ja-Stim­men seien in­zwi­schen recht­mä­ßig an­er­kannt; 2.160 hät­ten be­reits ge­reicht.

Das wei­tere Vor­ge­hen im Ge­mein­de­rat sieht so aus:

Un­ab­hän­gig vom An­trag der Ver­wal­tung auf Un­zu­läs­sig­keit sei es dem Ge­mein­de­rat „po­li­tisch frei­ge­stellt“, der Bür­ger­initia­tive „zu si­gna­li­sie­ren“, dass ein „for­mell ord­nungs­ge­mä­ßes“ Bür­ger­be­geh­ren „grund­sätz­lich ein­ge­reicht wer­den kann“, was da­nach klingt, dass die Un­ter­schrif­ten­samm­lung wie­der­holt wer­den könne.

Zu­dem wolle die Ver­wal­tung den Ver­tre­tern des Bür­ger­be­geh­rens ge­wäh­ren, in der Ge­mein­de­rats­sit­zung an­ge­hört zu wer­den, um ihre An­sicht dar­zu­le­gen.

Auf Nach­frage beim Re­gie­rungs­prä­si­dium (RP) er­fuh­ren wir zu die­sem Vor­gang:

Von ih­rer Seite aus „liegt eine ab­schlie­ßende rechts­auf­sicht­li­che Ein­schät­zung nicht vor“.

Die Zu­läs­sig­keit des Bür­ger­be­geh­rens habe „die Stadt in ei­ge­ner Zu­stän­dig­keit ge­prüft“ und mit dem RP „aus­ge­tauscht“.

Was be­deute: „Die Ent­schei­dung lag bei der Stadt“ bzw. ob­liegt dem Ge­mein­de­rat.

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