Landratsamt hält an falscher Messung fest

Kurz­mel­dung«
Die Schall­mes­sung der DEKRA an der Wind­kraft­an­lage „Kö­nigs­ei­che“, die die Stadt Uhin­gen in Auf­trag ge­ge­ben hatte, wird vom Land­rats­amt Göp­pin­gen nicht ak­zep­tiert.

„Als maß­geb­li­che Grund­lage für die Be­wer­tung der Im­mis­si­ons­richt­werte ver­bleibt die Mes­sung der Firma Wöl­fel vom 13. auf den 14. März 2026“, teilt die Be­hörde mit. Und dies, ob­wohl da­mals „auf­grund ei­nes Feh­lers bei der her­stel­ler­sei­ti­gen Pro­gram­mie­rung“ die An­la­gen „un­be­ab­sich­tigt im schall­re­du­zier­ten Be­triebs­mo­dus be­trie­ben“ wur­den.

Die Bür­ger­initia­tiv „Pro Schur­wald“ wirft dem Land­rats­amt vor, sei­ner Ver­ant­wor­tung ge­gen­über der Be­völ­ke­rung und de­ren Schutz nicht ge­recht zu wer­den.

Im Land­rats­amt werde mit zwei­er­lei Maß ge­mes­sen – zu Un­guns­ten der Bür­ger. Denn wäh­rend man dort die ak­tu­elle DE­KRA-Mes­sung durch die Lan­des­an­stalt für Um­welt Ba­den-Würt­tem­berg ge­gen­prü­fen ließ, sei bei den Mess­ergeb­nis­sen des Be­trei­bers eine sol­che Prü­fung aus­ge­blie­ben.

Als zu­sätz­li­che Hürde für die ak­tu­elle Mes­sung nennt die Be­hörde eine „recht­li­che Vor­gabe“, nach der bei Mes­sun­gen, die nicht vom Be­trei­ber selbst kom­men, ein „Mess­ab­schlag von 3 dB(A) vor­zu­neh­men“ sei.

Be­grün­dung: Da­mit solle si­cher­ge­stellt wer­den, dass „be­hörd­li­che Ein­griffe nur auf Grund­lage hin­rei­chend si­cher nach­ge­wie­se­ner Über­schrei­tun­gen er­fol­gen.“

Die Bür­ger­initia­tive ih­rer­seits weist dar­auf hin, dass die tat­säch­li­che Lärm­be­las­tung der Bür­ge­rIn­nen nur durch eine Lang­zeit-Im­mis­si­ons­mes­sung rea­lis­tisch er­mit­telt wer­den könne – was die DEKRA ge­tan hat.

Zu­sätz­lich be­klagt sie, dass der Be­trei­ber der An­lage, Uhl-Wind­kraft, seine Ab­nah­me­mes­sung zum Nach­weis für den ge­neh­mi­gungs­kon­for­men Be­trieb seit fast ei­nem Jahre bis heute schul­dig bleibe.

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