
Kurzmeldung«
Seit über 50 Jahren gehören Altglas-Container zum Stadtbild. Im Jahr 1974 wurde das Glasrecycling in Deutschland eingeführt. Auf diese Weise kamen bislang 8 Millionen Tonnen Altglas in den Wiederverwerungskreislauf.
Für die Aufstellung der Container gelten gesetzliche Regelungen. Beispielsweise muss ein Mindestabstand von 12 Metern zum nächsten Wohnhaus bestehen. Dies soll die Anwohner vor Lärm schützen, wie ihnen auch das Einhalten der Nachtruhe dient.
In Schorndorf gibt es nun eine Besonderheit am Container-Standort in der Friedensstraße hinter dem Schlosspark. Dort ist auf den Behältern für Weiß- und Grünglas zu lesen, dass nach 18 Uhr keine Flaschen mehr eingeworfen werden dürfen.
Hingegen gilt diese Beschränkung für Braunglas nicht. Denn solches darf man täglich außer sonn- und feiertags noch zwei Stunden länger, nämlich bis 20 Uhr dort einwerfen.
Nicht weniger kurios ist die Tatsache, dass das ehemalige Spitalgebäude am Archivplatz sechs Pflanzlöcher für eine Fassadenbegrünung aufweist, von denen ganze fünf an der Zahl brachliegen. Nur in einem wächst ein kleiner Rosenstrauch.

Und dies ausgerechnet vor dem Gebäude, das zeitweilig die städtische Stabstelle für Klimaschutz beherbergte, die laut Auskunft der Rathaus-KI von sich selbst erklärt, Fassadenbegrünungen „aktiv“ zu unterstützen.
Und dies ausgerechnet am Archivplatz, der für 2,5 Millionen Euro in einen Park umgewandelt werden soll, um genau diesem Zweck zu dienen: mehr Verdunstungsgrün zu schaffen anstelle von Asphalt, der sich aufheizt – was ja gleichermaßen für die Fassaden vom Spital wie auch der vom Neubau der Leihbücherei gilt.


