Gebühren und Kriminalität im Gemeinderat

An­kün­di­gung«
In sei­ner Sit­zung am Don­ners­tag, 25. Juni, wird dem Ge­mein­de­rat die po­li­zei­li­che Kri­mi­nal­sta­tis­tik von 2025 vor­ge­legt. Auf der Ta­ges­ord­nung ste­hen au­ßer­dem di­verse Ge­büh­ren­er­hö­hun­gen so­wie die „An­nahme von Spen­den“ im Zeit­raum April bis Juni 2026.

Laut Ge­mein­de­ord­nung darf sich eine Stadt­ver­wal­tung die „er­for­der­li­chen Er­träge und Ein­zah­lun­gen“ für die Er­fül­lung ih­rer Auf­ga­ben – „so­weit ver­tret­bar und ge­bo­ten“ – aus Ent­gel­ten „be­schaf­fen“.

Da­bei ist sie gleich­zei­tig an­ge­hal­ten, „auf die wirt­schaft­li­chen Kräfte ih­rer Ab­ga­be­pflich­ti­gen Rück­sicht zu neh­men“.

Über­dies darf die Ver­wal­tung auch Spen­den, Schen­kun­gen und ähn­li­che Zu­wen­dun­gen „ein­wer­ben“ und an­neh­men. Wo­bei dies „aus­schließ­lich dem Bür­ger­meis­ter so­wie den Bei­geord­ne­ten ob­liegt“.

Die Ent­schei­dung dar­über, ob die Rat­haus­spitze eine Spende an­nimmt, fällt al­ler­dings der Ge­mein­de­rat in öf­fent­li­cher Sit­zung, so auch in der kom­men­den. Die Ver­wal­tung bit­tet ihn da­her um die ent­spre­chende Zu­stim­mung.

Je­doch ver­öf­fent­licht sie die Na­men der Spen­de­rin­nen und Spon­so­ren nicht, aus Da­ten­schutz­grün­den. Die Stadt­rä­tin­nen und Stadt­räte be­kom­men sie hin­ge­gen ge­nannt, ebenso die Rechts­auf­sichts­be­hörde im ent­spre­chen­den Jah­res­be­richt.

Die deut­sche Gruppe von „Trans­pa­rency In­ter­na­tio­nal“, die sich der Be­kämp­fung von Kor­rup­tion ver­schrie­ben hat, nimmt in ei­nem Po­si­ti­ons­pa­pier Stel­lung zum Pro­blem der „Zu­wen­dun­gen auf kom­mu­na­ler Ebene“.

Sie be­nennt darin ne­ben der Ge­fahr ei­ner Ab­hän­gig­keit von Groß­spon­so­ren, vor al­lem, dass „bei schein­bar frei­gie­bi­gen Zu­wen­dun­gen dann im Ver­bor­ge­nen doch eine un­zu­läs­sige ‚Ge­gen­leis­tung‘ vom Ge­ber er­war­tet“ wer­den könnte.

Die Ge­mein­de­rats­sit­zung be­ginnt um 18 Uhr mit der Bür­ger­fra­ge­stunde.

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