Hornikel widerspricht Gemeinderatsbeschluss

An­kün­di­gung«
Der Ge­mein­de­rat muss in den Schul­fe­rien nach­sit­zen, weil die Ver­wal­tung ei­nen An­trag zur Ab­stim­mung zu­ge­las­sen hatte, über den das Gre­mium gar nicht hätte ab­stim­men dür­fen.

Die CDU-Frak­tion be­an­tragte zwar, dass die Stadt­rä­tIn­nen die Fort­schrei­bung des „Lärm­ak­ti­ons­plans“ le­dig­lich „zur Kennt­nis“ neh­men. Die Ver­wal­tungs­spitze ver­langte je­doch ei­nen Be­schluss.

Nach­dem der CDU-An­trag – samt ei­ni­ger in­halt­li­cher Än­de­run­gen – mit 16:15 Stim­men an­ge­nom­men wurde, legte OB Hornikel Wi­der­spruch ein, so dass eine zu­sätz­li­che Ge­mein­de­rats­sit­zung am mor­gi­gen Don­ners­tag, 14. Au­gust, nö­tig wurde.

In Fil­der­stadt war ein sol­cher Lärm­ak­ti­ons­plan be­reits im Fe­bruar die­ses Jah­res dem Ge­mein­de­rat le­dig­lich zur Kennt­nis ge­ge­ben wor­den. „Weil wir ja müs­sen“, wie der dor­tige Erste Bür­ger­meis­ter Falk-Udo Beck er­klärte, da eine Ab­leh­nung des Ge­mein­de­rats rechts­wid­rig ge­we­sen wäre.

In Nach­rodt-Wib­ling­werde im Sau­er­land er­klärte die Bür­ger­meis­ter  Bir­git Tu­pat zum Lärm­ak­ti­ons­plan, der auf ei­ner EU-Richt­li­nie ba­siert: „Brau­chen tut den kein Mensch.“ Wenn je­doch da­ge­gen ver­sto­ßen würde, müsse die Bun­des­re­gie­rung täg­lich 250.000 Euro Strafe zah­len. Und das würde sie sich dann von den Kom­mu­nen „ho­len“.

Auch an­derswo wird kri­ti­siert, dass diese EU-Vor­gabe die kom­mu­nale Selbst­ver­wal­tung aus­höhlt.

Die Ge­mein­de­rats­sit­zung am Don­ners­tag, 14. Au­gust, be­ginnt um 18 Uhr und hat als ein­zi­gen Punkt die Kennt­nis­nahme des Lärm­ak­ti­ons­plans auf der Ta­ges­ord­nung (ne­ben mög­li­chen Be­kannt­ga­ben und An­fra­gen). Sie ist öf­fent­lich.

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